Corona-Krise Corona-Krise: Harter Lockdown ab dem 16. Dezember beschlossen - Kitas und Schulen ab Mittwoch zu

Berlin - Der verschärfte Lockdown ab dem 16. Dezember bis mindestens zum 10. Januar ist beschlossen. Das teilten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Sonntagmorgen in Berlin mit. Zuvor kamen die Kanzlerin und die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer zu telefonischen Beratungen zusammen.
Bund und Länder beschließen Versammlungsverbot an Silvester
An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Sonntag wird zudem der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.
Möglichst keine Schul- und Kita-Besuche ab Mittwoch bis 10. Januar
Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Das vereinbarten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag bei einem Corona-Krisengespräch. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.
Merkel: Corona-Auflagen von Anfang November haben „nicht gereicht“
Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) „nicht gereicht“. Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Sonntag in Berlin. Dann habe es aber eine „Seitwärtsbewegung“ gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.
Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“
Pflichttests auf Coronavirus in Alten- und Pflegeheimen
In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden nun Pflichttests eingeführt. „Mehrmals pro Woche“ sollten die Tests stattfinden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag nach dem Coronagipfel mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Die Alten- und Pflegeheime benötigten eine besondere Beachtung.
Söder: Harter Lockdown ist alternativlos in Corona-Katastrophe
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat den harten Lockdown ab 16. Dezember in ganz Deutschland als alternativlos verteidigt. „Corona ist eine Katastrophe, die unser Leben mehr betrifft als jede Krise, die wir in den letzten 50 Jahren zuvor hatten“, sagte der CSU-Chef am Sonntag nach telefonischen Beratungen von Bund und Ländern.
„Wenn wir nicht aufpassen, wird Deutschland schnell das Sorgenkind in ganz Europa. Deswegen mussten und müssen wir handeln“, sagte Söder. Die Lage bei den Neuinfektionen sei außer Kontrolle geraten, daher müsse die Politik handeln. Daher laute das Motto ganz oder gar nicht.
Bayern werde die Maßnahmen „maximal umsetzen“, betonte Söder. Der bisherige Teil-Lockdown habe eine Wirkung gehabt, letztlich habe die Medizin nicht ausgereicht. Man dürfe nicht aus Bequemlichkeit vor notwendiger Konsequenz zurückschrecken.
Bund erhöht Corona-Finanzhilfen für Unternehmen
Angesichts des harten Lockdowns ab Mittwoch erweitert der Bund Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Das geht aus dem Beschlusspapier nach den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag hervor.
Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick
Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, fahren Bund und Länder das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar herunter. Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen:
KONTAKTE: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
WEIHNACHTEN: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“.
EINZELHANDEL: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
SCHULEN: Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
KITAS: In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
ALKOHOL: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
SILVESTER: Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
FRISEURE: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
GOTTESDIENSTE: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
ALTENPFLEGE: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.
Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.
NÄCHSTE SCHRITTE: Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.
Hinweis der Redaktion: Die beschlossenen Maßnahmen bilden lediglich den Rahmen. Die genauen Details müssen die die Bundesländer individuell festlegen. Dabei kann von den hier genannten Regelungen im Einzelfall auch abgewichen werden. (mz/dpa)