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CDU-Schwarzgeldaffäre in Hessen CDU-Schwarzgeldaffäre in Hessen: Manfred Kanther bestreitet Untreue zu Lasten der Partei

Von Rolf Schraa 17.08.2004, 08:30
Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (vorn, CDU) trifft am Dienstag (17.08.2004) in Begleitung seines Rechtsanwaltes am Landgericht von Wiesbaden ein. Viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden der hessischen CDU-Finanzaffäre begann ein Untreue-Prozess gegen Kanther. Er soll 1983 als Generalsekretär der hessischen Union verantwortlich für die Verschiebung von 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in die Schweiz gewesen sein. Ebenfalls wegen Untreue angeklagt ist Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein. Der ehemalige CDU- Finanzberater Horst Weyrauch muss sich wegen Beihilfe verantworten. (Foto: dpa)
Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (vorn, CDU) trifft am Dienstag (17.08.2004) in Begleitung seines Rechtsanwaltes am Landgericht von Wiesbaden ein. Viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden der hessischen CDU-Finanzaffäre begann ein Untreue-Prozess gegen Kanther. Er soll 1983 als Generalsekretär der hessischen Union verantwortlich für die Verschiebung von 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in die Schweiz gewesen sein. Ebenfalls wegen Untreue angeklagt ist Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein. Der ehemalige CDU- Finanzberater Horst Weyrauch muss sich wegen Beihilfe verantworten. (Foto: dpa) dpa

Wiesbaden/dpa. - Sie verwahrten sich aber gegen den Untreue-Vorwurf: Sie hätten das Vermögen der CDU vermehrt und ausschließlich im Sinne der Partei verwandt. Der Union sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Kanther beschuldigte die Staatsanwaltschaft, auf verschlungensten Wegen nach Vorwürfen zu suchen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte wegen der Affäre am 15. Februar 2000 gegen die Bundes-CDU eine Strafe in Höhe von 41,3 Millionen Mark (rund 21,1 MillionenEuro) verhängt.

In dem Prozess vor dem Wiesbadener Landgericht wirft dieStaatsanwaltschaft Kanther Untreue zulasten der Union vor, weilKanther 1983 als damaliger Generalsekretär des hessischenLandesverbands 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in die Schweizverschoben hatte und dieses Guthaben der Partei verschwieg. Ausdieser schwarzen Kasse wurden 17 Jahre lang Wahlkämpfe und andereParteiausgaben mitfinanziert. Mitangeklagt sind Sayn-Wittgenstein und- wegen Beihilfe - Weyrauch.

Kanther hatte die Existenz der schwarzen Kasse Anfang2000 öffentlich eingestanden. Der dadurch ausgelöste Skandal brachteHessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) an den Rand desRücktritts. Ein Untersuchungsausschuss des Wiesbadener Landtagskonnte ihm jedoch keine Mitwisserschaft nachweisen.

Kanther begründete sein Vorgehen vor Gericht mit seiner Sorge umdas Parteivermögen. Wegen eines neuen Parteiengesetzes hätte die CDUdas Geld von 1984 an veröffentlichen müssen. In der vom noch frischenFlick-Spendenskandal aufgeheizten Atmosphäre hätte dies aber dempolitischen Gegner Munition gegen die CDU geliefert, ihre mühsamerrungene Stellung gefährdet und künftige Spender abgeschreckt, sagteKanther.

Deswegen habe man das Geld aus Gründen der «Diskretion» insAusland verlagert. Die Erträge seien ausschließlich der Partei zugutegekommen: «Niemand von uns hat sich um einen Pfennig bereichert, undwir haben gehandelt aus anständiger politischer Motivation.» Keinerhabe geglaubt, eine strafbare Handlung zu begehen. Ähnlich äußertensich die Mitangeklagten. Wittgensteins Anwalt sagte, ein Verstoßgegen die Offenlegungspflicht des Parteiengesetzes sei strafrechtlichunerheblich.

Kanther war von 1970 an zunächst Generalsekretär und dann bis 1998Landesvorsitzender der hessischen CDU. Von 1993 bis 1998 war erBundesinnenminister. Seit dem Regierungswechsel arbeitet er alsRechtsanwalt. Der Prozesseröffnung waren juristischeAuseinandersetzungen vorangegangen. Das Wiesbadener Landgericht hattedie im Mai 2001 erhobene Anklage zunächst abgelehnt und sie erst aufEinspruch des Frankfurter Oberlandesgerichts hin zugelassen.

Bis Jahresende sind 14 Termine angesetzt, zu denen prominente CDU-Politiker - darunter auch Ministerpräsident Koch - als Zeugen geladensind. Mit Rücksicht auf den gesundheitlich angeschlagenen 87-jährigenWittgenstein wird nur einmal pro Woche drei Stunden lang verhandelt.Das Verfahren wird am kommenden Dienstag (24. August) fortgesetzt.