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Bundeswehr-Einsätze Bundeswehr-Einsätze: Wer gibt der Armee den Marschbefehl?

Von Markus Decker 26.11.2003, 16:32
Bundeswehrsoldaten in Kabul. (Foto: dpa)
Bundeswehrsoldaten in Kabul. (Foto: dpa) epa

Berlin/MZ. - Im Grundsatz geht es um eine einfache Frage: Wer entscheidet über den Marschbefehl für die Armee: Bundesregierung oder Bundestag? Ein "Eckpunktepapiers" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein neues "Parlamentsbeteiligungsgesetz" und die Reaktionen zeigen: Die Meinungen darüber liegen weit auseinander.

In dem Dokument, das der MZ vorliegt, heißt es: "Außenpolitik ist im Kern eine eigenverantwortliche Domäne der Exekutive mit eigener Entscheidungsfreiheit. Dies gilt auch für das Wann und Wie von Einsätzen der Bundeswehr." Fraktionsvize Wolfgang Schäuble und Verteidigungsexperte Christian Schmidt fordern einen Beschluss des Bundestages, der die grundsätzliche Einsatzmöglichkeit der Europäischen Eingreiftruppe und der Nato Response Force (NRF) durch die Bundesregierung regelt.

Dieser Beschluss beauftragt die Bundesregierung, bei der transatlantischen Partnerschaft deutsche Streitkräfte einzusetzen, ohne vorab den Bundestag nochmals beteiligen zu müssen". Nötig sei nur ein Rückholrecht, mit dem der Bundestag "seiner besonderen Verantwortung bei der Entsendung deutscher Streitkräfte gerecht werden kann".

Derzeit muss das Parlament jede Auslands-Mission absegnen. Über Parteigrenzen hinweg besteht aber Einigkeit, dass die Kompetenzen des Bundestages genauer fixiert werden sollten. Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) schlug zuletzt vor, über die Entsendung deutscher Truppen nicht mehr das gesamte Parlament, sondern einen Ausschuss abstimmen zu lassen. Proteste aus der Koalition waren die Folge. Struck ruderte danach wieder zurück.

Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, kündigte auch mit Blick auf den Vorstoß der Union den Widerstand der eigenen Reihen an. "Wenn jemand den Parlamentsvorbehalt aushebeln will, kann es keinen Kompromiss geben", sagte er. "Wir werden das so nicht mitmachen." Arnold fuhr fort: "Die NRF ist der heikelste Punkt überhaupt. Uns geht es bei den Beratungen über das Entsendegesetz bloß darum, aktuelle Grauzonen aufzulösen." Beim Parlamentsvorbehalt müsse es unter allen Umständen bleiben.