1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Bundestagswahl 2017: Bundestagswahl 2017: Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme

Bundestagswahl 2017 Bundestagswahl 2017: Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme

23.09.2017, 17:15
Für die Parteien ist besonders die Zahl der Zweitstimmen wichtig.
Für die Parteien ist besonders die Zahl der Zweitstimmen wichtig. imago stock&people

Bei der Bundestagswahl im September hat jeder Wähler zwei Stimmen, die er vergeben kann. Mit der „Erststimme“ wählt er einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Jede Partei darf eine Person aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich.

Die Person, die die meisten Erstimmen erhält, gewinnt das Direktmandat für den Bundestag. Da es in Deutschland insgesamt 299 Wahlkreise gibt, können sich auch ebenso viele Abgeordnete über die Erststimme ihren Platz in Berlin sichern. Durch dieses Prinzip wird sichergestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Parteien wollen besonders die Zweitstimmen

Weitaus wichtiger, wenngleich ihr Name das nicht vermuten lässt, ist die „Zweitstimme“. Sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Das bedeutet: Hat eine Partei 40 Prozent der Zweistimmen gewonnen, bekommt sie mindestens 40 Prozent der Sitze im Bundestag.

Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben.

Welche Abgeordneten dann für ihre Partei in den Bundestag ziehen, entscheidet sich über die Landesliste der Partei. Entscheidend ist dann die Reihenfolge. Wer oben steht, hat bessere Chancen nach Berlin gehen zu dürfen. (sws)