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Bundestag Bundestag: Graffiti-Sprayer können künftig leichter bestraft werden

17.06.2005, 10:35

Berlin/dpa. - Graffiti-Sprayer können künftig leichterstrafrechtlich verfolgt werden. Nach jahrelangen Kontroversenbeschlossen in «großer Koalition» SPD und Union sowie die Mehrheitder Grünen am Freitag im Bundestag eine Verschärfung des Tatbestandsder Sachbeschädigung. Dieser sieht schon jetzt Haftstrafen bis zudrei Jahren vor.

Es kommt künftig nicht mehr darauf an, dass durch Schmiererei auchdie Gebäudesubstanz wie etwa der Putz geschädigt wird, weil sich dasGraffiti nur so entfernen lässt. Schon die Schmiererei selbst kannstrafbar sein.

Nachdem sich Grüne und SPD in dieser Frage seit 1998 gegenseitigblockiert hatten, reagiert der Gesetzgeber nun auf die Schäden durchFarbschmierereien. Nach Schätzungen belaufen sich diese jährlich auf200 bis 500 Millionen Euro.

Die Union wollte ursprünglich deutlichere Formulierungen imGesetz. CDU und CSU stimmten aber zu, um im Wahlkampf den Eindruck zuvermeiden, sie würden sich einem härteren Vorgehen gegen Graffitiverweigern. Im Bundesrat werden nach dpa-Informationen dieunionsgeführten Länder das Gesetz ebenfalls passieren lassen, so dasses noch vor dem voraussichtlich vorzeitigen Ende der Wahlperiodeendgültig verabschiedet werden kann. Die FDP sah das Gesetz alsunzureichend an.

Es war bereits das zweite Mal innerhalb weniger Tage, dass dierot-grüne Koalition und die Union gemeinsam ein wichtigesrechtpolitisches Vorhaben im Bundestag verabschiedeten. Am Donnerstaghatten die Parteien einen gemeinsamen Entwurf zur Neufassung derakustischen Wohnraumüberwachung beschlossen. Auch hier votierten dieLiberalen mit Nein.

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Hans-Joachim Hackerbetonte, die Gesetzesverschärfung allein reiche nicht aus. Vielmehrsei «Prävention vorrangig». «Lehrer und Eltern müssen mehr über denRespekt des Eigentums sprechen.» Die CSU-Rechtspolitikerin DanielaRaab meinte, mit dem Gesetz würden zwar nicht mehr Sprayer gefasst.Es könnten die gestellten Täter aber «endlich angemessen» zurRechenschaft gezogen werden.

Bislang war die Verfolgung von Farbschmierereien nur schwermöglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte einSprayer nur dann verfolgt werden, wenn durch die Schmiererei «dieSubstanz einer Sache erheblich verletzt» war. In Strafprozessenmusste daher oft ein Gutachter klären, ob das Entfernen des Graffitietwa den Putz oder das Mauerwerks eines Hauses beschädigt hat. Alleindie Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes reichtefür die Bestrafung nicht aus.

Nun wird das Strafgesetzbuch durch eine weitere Tathandlungergänzt. Strafbar ist nun auch «die unbefugte nicht nur unerheblicheund nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einerSache».

Nach Ansicht der FDP greift das Gesetz zu kurz. Es erfasseGraffiti gerade nicht, wenn sie wieder entfernt werden könnten.Dieses Schlupfloch würden die Sprayer ausnutzen, sagte derParlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen. «Es muss klar sein,dass der, der das Eigentum schädigt, mit Strafe rechnen muss». DieUnion ließ erkennen, dass sie bei einem Wahlsieg das Gesetz weiterverschärfen könnte.