Bundestag debattiert über Sterbehilfe-Gesetz Bundestag debattiert über Sterbehilfe-Gesetz: Wie wollen wir sterben?
Köln - Wie frei ist der letzte Wille? Wenn der Bundestag nach dem Sommer über die verschiedenen Entwürfe zur Sterbehilfe berät, sucht er eine Lösung für ein moralisches Dilemma: Auf der einen Seite das das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung, auf der anderen die Pflicht der Gemeinschaft, das Leben der Bürger zu schützen. Im Bundestag wird also über eine der wichtigsten Grundlagen des menschlichen Selbstverständnisses verhandelt und damit über eine Frage, die alle angeht.
Die technologischen Möglichkeiten haben den Menschen in einen Gegensatz zwischen medizinischer Machbarkeit und der Natürlichkeit des Sterbens gebracht. Besonders für religiös orientierte Menschen ist das Argument, dass Gott den Menschen das Leben geschenkt hat, zentral in der Debatte. Eine aktive Sterbehilfe lehnen sie kategorisch ab. In der Abwägung zwischen persönlichem Leid und der Pflicht sich selbst gegenüber, das Leben zu erhalten, entscheiden sich für Letzteres. Ethik-Experten wie der Münsteraner Philosoph Ludwig Siep halten solche Argumentationen in einer weitestgehend säkularen Gesellschaft nicht für begründbar.
Allerdings lehnt auch er die aktive Sterbehilfe ab, weil die Einübung des Tötens von Menschen, auch wenn sie dies durch persönliches Leid verlangen, gesellschaftlich negative Folgen haben könnte. Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nun soll diese verfassungsmäßig festgeschriebene Willensfreiheit in der Sterbehilfedebatte Grenzen gesetzt werden. Dies verstehen viele Parlamentarier auch aus den Reihen der Union nicht. Im Bundestag haben sich längst Fraktionen übergreifende Gruppen gebildet. Sie alle müssen sich den Fragen stelle, wie gesund ein Mensch sein muss, um einen freien Willen zu haben.
Welche sozialen Erwartungen und welche Schmerzen ihn in seiner Entscheidung beeinflussen. Und ob Ärzte nicht nur dazu beitragen sollen, Leben zu erhalten, sondern auch zu beenden. Wie wollen wir sterben? Was ist ein würdevoller Tod, was ein lebenswertes Leben? Der Sterbehilfe-Befürworter und Jurist Jochen Taupitz sieht noch ein anderes Problem: Was würde es für unsere Gesellschaft bedeuten, wenn wir annehmen, dass auch einwilligungsfähige Menschen nicht wirklich über einen freien Willen verfügen? Dann könnte man vieles in der Rechtsordnung nicht mehr akzeptieren, sagt das Mitglied des Deutschen Ethikrates.
Fünf Vorschläge für den Bundestag
Dem Bundestag liegen derzeit fünf Vorschläge für den künftigen Umgang mit dem Todeswunsch kranker Menschen vor. Dass eine Neuregelung notwendig ist, ist bei vielen unbestritten – wie sie aussehen wird, ist noch völlig offen. Sie soll nach dem Vorschlag von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und anderen Parlamentariern im kommenden Jahr zu einem gesetzlichen Verbot von Suizidbegleitung führen – für Ärzte wie für Sterbehilfe-Organisationen. Dagegen befürwortet eine Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) die Herstellung von Rechtssicherheit für ärztliche Suizidhilfe innerhalb klarer Grenzen. Am Ende sollen die Abgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden. Geplant ist dies voraussichtlich im Oktober dieses Jahres.
Aktive Sterbehilfe ist in Belgien und den Niederlanden legal. In Deutschland ist sie auch aus historischen Gründen tabu. Nur wenn der Sterbewillige unheilbar krank ist, zudem unter starken Schmerzen leidet und nur noch kurze Zeit zu leben hat, wird die Sterbehilfe akzeptiert. Rechtspolitisch steht aktive Sterbehilfe nicht zur Diskussion, selbst wenn Politiker gerade reihenweise verlauten lassen, sie seien dagegen. Nur die Hilfe zur Selbsttötung, nicht aber die anderen möglichen Formen von Sterbehilfe stehen zur Debatte. Die Frage also, wie wir sterben wollen.