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Bundesagentur Bundesagentur: Muss Arbeitslosen-Statistik nach oben korrigiert werden?

27.10.2004, 06:20
Warteschlange vor einem Arbeitsamt (Foto: dpa)
Warteschlange vor einem Arbeitsamt (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Berlin/dpa. - Die Arbeitslosenstatistik könnte nach einem Bericht der «Stuttgarter Nachrichten» Anfang 2005 noch einmal umrund 100 000 Personen höher ausfallen als bisher bekannt. Dannmüssten sich nach den Bestimmungen für das Arbeitslosengeld (ALG) II auch bisher nicht Arbeit suchende Partner von Langzeitarbeitslosen arbeitslos melden. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte der Zeitung: «Wir gehen davon aus, dass so ein neuer Personenkreis in die Statistik rutscht.»

Bisher musste die Ehefrau eines Arbeitslosenhilfebeziehers demArbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ihr Mann bekam auch dann dieLeistung, wenn sie als Hausfrau zu Hause blieb. Von Januar an wirddie Höhe des ALG II aber nicht mehr nach dem letzten Einkommenberechnet, sondern nach den Ansprüchen der so genanntenBedarfsgemeinschaft. Im Gesetz stehe, dass nicht nur der Arbeitslose,sondern die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personenalle Möglichkeiten zur Beendigung ihrer Hilfsbedürftigkeitausschöpfen müssen, schreibt die Zeitung. Sie müssten demArbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Genaue Zahlen, wie viele Familienmitglieder die Statistikverstärken, gebe es nicht. Nach Informationen der Zeitung geht dasBundeswirtschaftsministerium aber von rund 100 000 Personen aus. Dazukommen noch 200 000 bis 400 000 arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger,die ebenfalls im Zuge von Hartz IV Anfang 2005 erstmals in derStatistik auftauchen. Im Gegenzug rechnet die BA damit, dass bis zu400 000 Personen aus der Statistik fallen, weil sie wegen schärfererRegeln zu Vermögen und Partnereinkommen kein Anrecht mehr aufLeistungen haben.