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Traffistar S350 Blitzer Traffistar umstritten - Folgen für Tempokontrollen in Deutschland

Von Julius Lukas 17.06.2019, 06:30
Der Traffistar S350 von Jenoptik steht unter anderem an der B91 in Theißen (Burgenlandkreis).
Der Traffistar S350 von Jenoptik steht unter anderem an der B91 in Theißen (Burgenlandkreis). Hartmut Krimmer/Archiv

Halle (Saale) - Das schärfste Schwert im Kampf gegen Raser droht stumpf zu werden. Im Saarland steht demnächst ein höchstrichterliches Urteil an, durch das der Super-Blitzer Traffistar S 350 aus dem Verkehr gezogen werden könnte - mit Folgen für die Tempokontrollen in ganz Deutschland.

Hersteller Jenoptik aus Thüringen rühmt die Hochleistungs-Fotofalle (Stückpreis etwa 80.000 Euro) als besonders vielseitig. So könne der Traffistar mehrere Fahrbahnen überwachen, zwischen Fahrzeugtypen unterscheiden und auch Heckansichten der Temposünder liefern.

Das Laser-System ist im Blitzer in Theißen (Burgenlandkreis) verbaut, der im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Verstöße aufzeichnete - so viel, wie kein anderes Gerät im Land. Auch andernorts in Sachsen-Anhalt werden diese Apparate eingesetzt, zum Beispiel auf der viel befahrenen Hochstraße in Halle.

Messungen von Super-Blitzer Traffistar nachprüfbar?

Der Traffistar war schon häufiger Thema vor Gericht. Allerdings hatte sich noch nie zuvor eine so hohe Instanz wie jetzt im Saarland mit dem Gerät befasst. Dort zog ein Autofahrer bis vor den Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes, um gegen ein 100-Euro-Bußgeld vorzugehen. Dem Mann wird vorgeworfen, 27 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Das Urteil soll in der ersten Julihälfte dieses Jahres verkündet werden.

In dem Verfahren wird dabei nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung bezweifelt. Die Messungen des Traffistar S 350 gelten als sicher, da das Gerät von der zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist. Infrage steht vielmehr, ob die Messungen in Streitfällen vor Gericht nachprüfbar sind. Denn dazu braucht ein Gutachter die Rohdaten der Messung. Und die werden, so der Vorwurf, beim Traffistar nicht in ausreichendem Maße gespeichert.

Amtsgericht in Stralsund hatte Verwertbarkeit von Traffistar-S-350-Aufnahmen verneint

Dieser Argumentation folgten bundesweit schon einige Gerichte. So beispielsweise das Amtsgericht in Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern). Das hatte im vergangenen Jahr die Verwertbarkeit der Aufnahmen des Traffistar S 350 verneint. Die Begründung der Richter: Wegen fehlender Rohdaten kann die Messung nicht überprüft werden. Allerdings wurde diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Rostock im Januar 2019 wieder kassiert. Die Richter der höheren Instanz argumentierten, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handle, dem deswegen zu vertrauen sei.

Diese Begründung begegnet Patrick Tauscher, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Halle, häufiger. „Viele Gerichte verfahren nach dem Prinzip: Einmal standardisiert, immer richtig.“ Von der höchstrichterlichen Entscheidung im Saarland erhofft er sich eine Signalwirkung, denn auch andere Blitzer-Systeme würden nur unzureichende Daten speichern. „Beanstandet das Gericht im Saarland das Messgerät, dann wären viele noch nicht rechtskräftige Bußgeldbescheide mit guten Gewinnaussichten anfechtbar“, sagt Anwalt Tauscher. Hintergrund ist, dass Gerichte sich an Urteilen anderer Instanzen orientieren. Entscheidungen von Verfassungsgerichten haben dabei ein hohes Gewicht.

Jenoptik will sich nicht zum konkreten Fall äußern, ist aber bereits mit Blick auf mögliche Nachbesserungen mit der PTB in Kontakt. Dabei geht es um Maßnahmen, „die bestenfalls keine Neuzulassung durch die PTB erfordern“, sagte eine Konzernsprecherin. Auch die Stadt Zeitz, die den Spitzen-Blitzer in Theißen aufstellen ließ, will erst das Urteil abwarten. „Sobald es vorliegt, wird es von uns geprüft, um etwaige Änderungen vornehmen zu können“, so Sprecherin Sophie Schlehahn. (mz)

Der Traffistar S 350 steht in Theißen an der B 91.
Der Traffistar S 350 steht in Theißen an der B 91.
Krimmer