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Bestattung Bestattung: Asche eines Toten darf nicht zu Diamanten gepresst werden

03.04.2007, 09:05
Eine Laborantin analysiert in der Firma Algordanza in Chur (Schweiz) die Asche eines Verstorbenen. (Foto: dpa)
Eine Laborantin analysiert in der Firma Algordanza in Chur (Schweiz) die Asche eines Verstorbenen. (Foto: dpa) KEYSTONE

Wiesbaden/dpa. - Im Streit zwischen der 19-jährigen Tochter und der 86 Jahrealten Mutter des Verstorbenen gab das Wiesbadener Amtsgericht amDienstag der alten Dame Recht. Sie will verhindern, dass ihre Enkelin die sterblichen Überreste in der Schweiz zu einem Edelstein verarbeiten lässt. Die junge Frau habe nicht hinreichend glaubhaft machen können, dass dies der letzte Wille des Toten gewesen sei, urteilte das Gericht in dem Eilverfahren. Der Anwalt der 19-Jährigen erwägt nach eigenen Worten Rechtsmittel gegen die Entscheidung. (Aktenzeichen: 91 C 1274/07)

Zwar habe die Tochter bei der Entscheidung über dieBestattungsform Vorrang vor der Großmutter, hieß es in der Begründung des Gerichts. «Dies ändert aber nichts daran, dass die Entscheidung dem erklärten oder mutmaßlichen letzten Willen des Verstorbenen genügen muss.» Das gelte besonders für eine so «exotische und in Deutschland unzulässige Form der Bestattung wie die Umwandlung in einen Diamanten». Die Urne bleibt somit vorerst in Händen der Wiesbadener Friedhofsverwaltung.

Das Amtsgericht ließ aber offen, ob es grundsätzlich zulässig ist, die Asche eines Toten ins Ausland zu bringen, um daraus einen Diamanten herzustellen. Dieser Fall sei im Friedhofsrecht von 1964 nicht vorgesehen gewesen und müsse vom Gesetzgeber geklärt werden.

Der Wiesbadener war im Januar an einer Krebs-Erkrankung gestorben. Seine Tochter hatte zunächst eine Bestattungsfirma mit der Beisetzung beauftragt. Zwei Wochen später kündigte sie jedoch an, sie wolle die Asche ihres Vaters in die Schweiz bringen lassen. Dort sollten die sterblichen Überreste in einem speziellen Verfahren zu einem Diamanten gepresst werden.

Sie habe nach dem Tod ihres Vaters unter Schock gestanden, sagtedie junge Frau bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenenWoche. Deshalb sei ihr erst später ein Gespräch vom Novembervergangenen Jahres eingefallen. Dabei habe ihr Vater den Wunschgeäußert, seine Asche in einen Edelstein umwandeln zu lassen. Daran hatte das Gericht jedoch Zweifel. Bei der Verhandlung hatte der Anwalt der Mutter des Toten argumentiert, der krebskranke Mann habe noch an Weihnachten beim Besuch des Familiengrabs einem Schwager erklärt: «Dort werde ich auch bald liegen.»

Ungefähr die Größe eines Streichholzkopfes hat ein halbkarätiger Diamant in Lindau, der aus der Asche eines Verstorbenen hergestellt wurde. (Foto: dpa)
Ungefähr die Größe eines Streichholzkopfes hat ein halbkarätiger Diamant in Lindau, der aus der Asche eines Verstorbenen hergestellt wurde. (Foto: dpa)
dpa