1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Behörden: Behörden: Was darf ich annehmen und was nicht?

Behörden Behörden: Was darf ich annehmen und was nicht?

09.12.2011, 20:53
Welche Geschenke und Zuwendungen Beamte und andere Behördenmitarbeiter annehmen dürfen, ist oft kaum bekannt. Daher veröffentlichte das Bundesinnenministerium anlässlich des Anti-Korruptionstags einen 52 Fragen umfassenden Katalog zu den Regeln im Umgang mit persönlichen Zuwendungen. (FOTO: PHOTOCASE)
Welche Geschenke und Zuwendungen Beamte und andere Behördenmitarbeiter annehmen dürfen, ist oft kaum bekannt. Daher veröffentlichte das Bundesinnenministerium anlässlich des Anti-Korruptionstags einen 52 Fragen umfassenden Katalog zu den Regeln im Umgang mit persönlichen Zuwendungen. (FOTO: PHOTOCASE) CARDO

BERLIN/AFP. - Welche Geschenke und Zuwendungen Beamte und andere Behördenmitarbeiter annehmen dürfen, ist oft kaum bekannt. Daher veröffentlichte das Bundesinnenministerium am Freitag anlässlich des Anti-Korruptionstags einen 52 Fragen umfassenden Katalog zu den Regeln im Umgang mit persönlichen Zuwendungen.

Der Katalog schaffe nun erstmals "ein gemeinsames Verständnis rund um die Annahme von Belohnungen und Geschenken", erklärte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Außerhalb der Verwaltung seien "die hohen Standards" zur Vermeidung von Korruption nicht immer bekannt. Beteiligt an der Erarbeitung waren im Rahmen des 2010 gegründeten "Initiativkreises zur Korruptionsprävention" neben Ministerien und Behörden auch Konzerne wie die Deutsche Bahn, Siemens und IBM.

Wer bei einer Behörde arbeitet, muss zum Beispiel Geschenke mit einem Wert von weniger als 25 Euro seinem Dienstherrn lediglich anzeigen. Manche Behörden, wie etwa das Justiz- oder das Verteidigungsministerium, setzen diese Grenze sogar niedriger an. Der Katalog werde fortgeschrieben und sei "offen für Anregungen", teilte das Innenministerium mit.

Unproblematisch sei die Annahme "geringfügiger Aufmerksamkeiten" wie von Stiften, Kalendern oder Schreibblocks. Bei Geschenken wie Büchern, CDs, Spirituosen, Kleidung oder Schmuck sollen die Behördenmitarbeiter aber schon auf die Wertgrenze achten. Gastgeschenke, etwa von Vertretern ausländischer Staaten, dürfen Behördenbedienstete nicht ablehnen, um den Schenkenden nicht in eine peinliche Lage zu bringen. Sie müssen sie allerdings ihrem Dienstherren abliefern.

Hinweise liefert der Katalog auch zum Verhalten etwa bei Einladungen zum Essen oder zu Reisen. Das Mitnehmen des Ehepartners auf eine Delegationsreise etwa sei "äußerst kritisch" zu beurteilten und müsse genehmigt werden.