Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Kündigungsschutz in anderen Ländern
Berlin/dpa. - In Deutschland wirdwieder einmal über den Kündigungsschutz gestritten.Wie aber halten es andere Staaten damit?
Schweiz: Laut Gesetz können in derSchweiz Arbeitgeber und Arbeitnehmer in derdreimonatigen Probezeit mit einer Frist vonsieben Tagen das Arbeitsverhältnis auflösen.Ansonsten richten sich die Fristen nach derBetriebszugehörigkeit. Bei weniger als einemJahr kann innerhalb eines Monats gekündigtwerden. Vom 2. bis zum 9. Jahr sind es zweiMonate und anschließend drei. Verboten istdie "missbräuchliche Kündigung" und die "Kündigungzur Unzeit". Missbräuchlich wäre es, einenBeschäftigten wegen Geschlecht, Familienstand,Herkunft oder Nationalität auf die Straßezu setzen. Zur so genannten Unzeit zählenKrankheit, Unfall und Schwangerschaft.
Italien: In Italien kann ein Unternehmenpraktisch nur bei Vorliegen strafrechtlichrelevanter Vergehen eine Kündigung aussprechen,ohne dass sie von einem Arbeitsgericht zurückgewiesenwird. Ansonsten bleibt keine andere Wahl,als mit dem Betroffenen eine einvernehmlicheLösung auszuhandeln - wie etwa sehr hohe Abfindungen.Einzig Betriebe mit weniger als 15Beschäftigtekönnen ihre Arbeitnehmer ohne große Problemekündigen.
Frankreich: Die Kündigungsfrist liegtin Frankreich allgemein bei drei Monaten,eine fristlose Entlassung ist unter anderemwegen "schweren Fehlers" möglich. Bei derEntlassung aus wirtschaftlichen Gründen istdas Kündigungsverfahren erschwert, und beilangjähriger Betriebszugehörigkeit sind Abfindungenvorgesehen.
USA: In den Vereinigten Staaten gibtes keinen generellen Kündigungsschutz. Unternehmenkönnen je nach geschäftlicher Lage Mitarbeiterentlassen, Betriebe und Werke schließen undbei Besserung der Situation wieder alte oderneue Mitarbeiter einstellen - es sei denn,sie haben in den Tarifverträgen mit den Gewerkschaftenetwas anderes ausgehandelt. Unternehmen dürfenaber bei Einstellungen und Entlassungen keineDiskriminierung wegen Alters, Geschlechts,Religion oder Rasse vornehmen. Beamte genießeneinen teilweisen Kündigungsschutz.