Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt Anschlag am Breitscheidplatz: 3,8 Millionen Euro Entschädigung an Opfer ausgezahlt

Berlin - Zwei Jahre nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt sind bislang 3,8 Millionen Euro Entschädigungszahlungen an mehr als 170 Hinterbliebene von Todesopfern und verletzte Menschen ausgezahlt worden.
Diese Summe nannten die drei zuständigen Stellen, das Bundesamt für Justiz mit dem Härtefallfonds, das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) und die Verkehrsopferhilfe. Der Betrag wird sich in Zukunft noch erhöhen. In vielen Fällen wurden nicht nur einmalig hohe Summen zur Entschädigung ausgezahlt, sondern lebenslange Zahlungen von monatlichen Grundrenten bewilligt.
350.000 Euro für einen schwer Verletzten
Die Gesamtsumme der pauschal gezahlten Einmalbeträge für Opfer und Angehörige liegt bei 3.075.000 Euro (Stand 28.11.2018), wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Die höchste Einzelsumme davon waren 350.000 Euro für einen sehr schwer verletzten Menschen.
Diese sogenannten freiwilligen Härteleistungen des Bundes werden an Hinterbliebene von terroristischen Taten und extremistischen Angriffen gezahlt. Der Bund hatte die Beträge im Sommer rückwirkend verdreifacht, wovon die Opfer des Anschlags aber auch die Hinterbliebenen der Opfer der Neonazi-Terrorgruppe NSU profitierten. Ehepartner, Kinder und Eltern eines Toten erhalten nun 30.000 Euro, Geschwister jeweils 15.000 Euro. Schwer verletzte Menschen können auch mehr bekommen, etwa wenn sie so behindert bleiben, dass sie nie mehr arbeiten können.
Auch das Berliner Lageso bewilligte Anträge
Auch das Berliner Lageso bewilligte Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, das für alle Opfer von Gewalttaten gilt. Die monatlichen Renten für Witwer, Waisen und verletzte Menschen dürften sich auf etwa 150.000 Euro pro Jahr summieren.
Insgesamt gingen 192 Anträge ein. In acht Fällen zahlte der Staat beispielsweise ein Bestattungsgeld von 1745 Euro. Auch wurden unter anderem drei Witwerrenten (443 Euro pro Monat) und drei Waisen- (233 Euro) und Halbwaisenrenten (124 Euro) bewilligt.
Außerdem gibt es unter anderem in 40 Fällen monatliche Grundrenten für verletzte und in der Folge beschädigte oder behinderte Menschen. Die Spanne richtet sich nach dem Ausmaß der Schädigung und liegt laut Gesetz zwischen 141 und 736 Euro. 24 mal wurde ein Schädigungsgrad von 30 Prozent anerkannt, 13 mal lag er zwischen 40 und 70 Prozent und dreimal bei 100 Prozent. In 55 Fällen von leichteren Verletzungen zahlte der Staat die Kosten von Krankenbehandlungen und Therapien.
Nicht alle Antragsteller waren Opfer
Unter den Antragstellern waren aber auch Menschen, die nur in der Nähe des Anschlagsortes waren, aber nicht unmittelbar zum Opfer wurden. Auch sie versuchten, entschädigt zu werden. Acht Anträge wurden abgelehnt, weil die Voraussetzungen für einen Anspruch nicht vorgelegen hätten.
In einigen Fällen sprang auch die Verkehrsopferhilfe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ein. Die drei Institutionen betonten, dass sie ihre Arbeit untereinander koordiniert hätten, so dass jede Stelle jeden Antrag kannte. Die Betroffenen hätten sich nicht selber darum kümmern müssen, welche Institution für sie zuständig war.
Beschwerden über zu niedrige Renten
Im Sommer hatten sich Angehörige von Opfern über zu niedrige Entschädigungsrenten beschwert. Einer Frau, die im Namen mancher Opfer sprach und seit dem Tod ihres Vaters bei dem Anschlag nach eigenen Angaben an einer „psychoreaktiven Störung“ litt, wurde demnach eine monatliche Rente von 140 Euro bewilligt.
Vor einem Jahr hatten Hinterbliebene in einem offenen Brief von Untätigkeit und politisches Versagen gesprochen. Die Behörden hätten nach dem Anschlag zu langsam reagiert. Die Bundesregierung überarbeitete daraufhin Gesetze, schuf eine zentrale Opfer-Anlaufstelle und erhöhte die Hilfsbeträge.
Bei dem Anschlag am 19. Dezember 2016 hatte der Tunesier Anis Amri 12 Menschen getötet und mehr als 70 verletzt. Weitere Menschen wurden traumatisiert. (dpa)