Althaus hat keine Erinnerung an Skiunfall
Wien/dpa. - Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus hat keine Erinnerung an seinen schweren Skiunfall in Österreich, bei dem eine 41-jährige Slowakin ums Leben kam. Das sagten seine Ärzte in der Unfallklinik Schwarzach im österreichischen Pongau am Montag.
Der CDU-Politiker, der nach dem Unfall am Neujahrstag wegen einer schweren Kopfverletzung bis Samstag im künstlichen Tiefschlaf lag, sei weiterhin auf dem Weg der Besserung, sagte Reinhard Lenzhofer, der ärztliche Leiter des Spitals.
«Wie sind positiv gestimmt, dass die Verletzung ohne medizinische Folgewirkung bleiben wird,» sagte Lenzhofer zu Journalisten. Derzeit habe Althaus jedoch noch nicht die volle räumliche und zeitliche Orientierung wiedererlangt und könne daher von der Staatsanwaltschaft noch nicht vernommen werden. Althaus war am Neujahrstag auf der Riesneralm in der Steiermark mit der slowakischen Skifahrerin zusammengestossen. Er weiß noch nichts vom Tod der Frau. «Es ist möglich, dass die Erinnerung an den Unfall wieder kommen wird,» sagte der Anästhesist Hubert Artmann, einer der behandelnden Ärzte. Althaus werde möglicherweise bereits diese Woche nach Deutschland überstellt, jedoch erst nach dem Donnerstag, so die Ärzte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Skiunfall von einem Zeugen beobachtet. Wie die Justizbehörde in Leoben am Montag mitteilte, werden die Gutachten der Sachverständigen, die den Unfallhergang und die Schuldfrage klären sollen, erst in etwa vier Wochen vorliegen. Die 41-jährige Frau starb nach dem Zusammenstoß am Neujahrstag. Die Obduktion der Leiche hat ergeben, dass sie an einer massiven Schädelverletzung starb, sagte Staatsanwalt Walter Plöbst.
«Die gerichtsmedizinische Sachverständige erhielt weiters den Auftrag, die Blutproben der Unfallsbeteiligten chemisch-toxikologisch sowie deren Kleidung und Ausrüstungsgegenstände auf Spuren zu untersuchen», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Justizbehörde ermittelt gegen Althaus wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, die in Österreich mit bis zu zwei Jahren bestraft wird.