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Akademische Titel der DDR Akademische Titel der DDR: Frau «Diplomökonom» ist keine «Diplom-Kauffrau»

24.11.2005, 09:24
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: dpa)
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: dpa) dpa

Leipzig/dpa. - Akademiker der DDR haben nach einem Urteil desBundesverwaltungsgerichts in Leipzig keinen Anspruch auf eine«Umdiplomierung». Damit bleibt es einer Frau aus den neuenBundesländern verwehrt, den Titel «Diplom-Kauffrau» zu führen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die 41-Jährige hatte 1988 eine DDR-Hochschulausbildung als «Diplomökonom» abgeschlossen. In den Vorinstanzen hatte sie eine Umbenennung erzwungen. Dagegen hat sich Sachsens Wissenschaftsministerium nun vor dem Bundesgericht erfolgreich mit einer Revisionsklage gewehrt (Az.: BVerwG 6 C 19.04).

Der zuständige 6. Senat stellte mit seinem Urteil klar, dass es imEinigungsvertrag um eine Gleichbehandlung der Abschlüsse in den altenund den neuen Bundesländern geht. Ziel sei gewesen, die in der DDRerworbenen Abschlüsse gleichwertig zu denen aus dem Westeneinzustufen. Daraus ergebe sich aber nicht das Recht, den verliehenen Diplomgrad in einer anderen Form zu führen. Durch den «Umtausch» von DDR-Diplomen in bundesdeutsche Grade würden diese Diplome faktisch entwertet, argumentierte der 6. Senat. Dies sei im Einigungsvertrag nicht gewollt gewesen.

Die heute in Stralsund lebende Akademikerin hatte in dem Titel«Diplomökonom» eine Benachteiligung gegenüber Akademikern aus dem Westen gesehen. Sie hatte ihren Abschluss 1988 an derHandelshochschule Leipzig erworben.

Mit ihrer Argumentation folgten die Leipziger Richter imWesentlichen der Argumentation des DresdnerWissenschaftsministeriums. Eine «Umdiplomierung» können nur von derHochschule selbst vorgenommen werden, argumentierte das Ministeriumunter anderem. Es berief sich zudem auf einen Beschluss derHochschulkonferenz. Dem Ministerium war es wichtig, ein früheresUrteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zu kippen, weil dieseseine Vielzahl weiterer Verfahren nach sich gezogen hätte. DieBautzener Richter hatten der Frau Recht gegeben.

Allein in Sachsen haben nach Ministeriumsangaben bislang 202 570Menschen eine Nachdiplomierung beantragt. Etwa in der Hälfte derFälle hat das Ministerium die Ost-Hochschulausbildung alsgleichwertig mit der im Westen anerkannt. In diesen Fällen wäre eine Diskussion um den Titel möglich gewesen.