Unterstützer enttäuscht Abtreibungs-Werbung: Ärztin aus Hessen zu Geldstrafe verurteilt

Gießen - Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6.000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte die Medizinerin Kristina Hänel am Freitag. Belangt wurde sie für einen Link auf ihrer Internetseite.
„Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
Ärztin habe keine „appellative Werbung“ betrieben
Die Anwältin der Gießener Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt“, sagte die Verteidigerin nach dem Urteil. Ihre Mandantin habe lediglich informiert, aber keine „appellative Werbung“ betrieben.
Auch die Unterstützer der Ärztin reagierten enttäuscht und empört. „Kristina Hänel wurde ein kurzer Prozess gemacht“, erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws. Sie forderte eine Streichung oder Änderung des betroffenen Paragrafen 219a. Ärzte müssten darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, ohne sich strafbar zu machen.
Gerichtsurteil löst gemischte Reaktionen aus
Die Fraktion der Linken im hessischen Landtag solidarisierte sich ebenfalls und forderte eine Änderung des Strafrechts. Ärzte müssten straffrei über Abtreibung informieren können, begründete die frauenpolitische Sprecherin Marjana Schott den Antrag zur Forderung nach Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a. Als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisierten auch SPD und Grüne im Landtag den Paragrafen.
Die CDU-Fraktion in Hessen vertrat den Standpunkt, es werde nicht in Frage gestellt, dass Frauen sich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Vor Gericht sei es um Werbung „mit Preisbeispielen“ gegangen. Kein Schwangerschaftsabbruch dürfe ohne ein Beratungsgespräch vorgenommen werden mit dem Ziel, die Schwangerschaft zu erhalten.
Der Bundesverband Lebensrecht begrüßte das Urteil. Das Werbeverbot für Abtreibungen werde gestärkt, erklärte Vorsitzende Alexandra Linder. Für etwas zu werben, bedeute in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handele, und bedeute für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollten. (dpa)