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Abendmahlsstreit Abendmahlsstreit: Bischof Marx suspendiert Saarbrücker Priester

17.07.2003, 17:46
Der Trierer Bischof Reinhard Marx äußert sich am Donnerstag (17.07.2003) während einer Pressekonferenz in Trier zur Suspendierung des Saarbrücker Priesters Gotthold Hasenhüttl vom priesterlichen Dienst. (Foto: dpa)
Der Trierer Bischof Reinhard Marx äußert sich am Donnerstag (17.07.2003) während einer Pressekonferenz in Trier zur Suspendierung des Saarbrücker Priesters Gotthold Hasenhüttl vom priesterlichen Dienst. (Foto: dpa) dpa

Trier/Saarbrücken/dpa. - Beide nahmen am Rande des als «Meilenstein» gefeiertenersten Ökumenischen Kirchentag Ende Mai in Berlin an gemeinsamenAbendmahlsfeiern demonstrativ teil.

Im Fall Hasenhüttl nimmt die katholische Kirche demTheologieprofessor besonders die stete Provokation übel, er bereuenichts und werde es wieder tun. Der 69-Jährige warf Marx sogar«inquisitorische Maßnahmen» vor. Auch kurz nach seiner Suspensionbeschwerte er sich prompt bei Marx, und forderte ihn auf, die«unverhältnismäßige Strafe» zurück zu nehmen. Andernfalls werde erbeim Vatikan Beschwerde einlegen. Damit hätte die Suspension bis zueiner Entscheidung aufschiebende Wirkung, wie das Bistum bestätigte.

Marx betonte, als Bischof habe er die «besondere Pflicht, für dieEinheit der katholischen Kirche einzustehen und Sorge zu tragen».Der Priester habe die kirchliche Ordnung demonstrativ verletzt unddie Gemeinschaft mit dem Papst und den Bischöfen aufgegeben. DieKirche sei «kein Willkürsystem, in dem jeder nach seiner persönlichenÜberzeugung Regeln aufstellen» könne, betonte der Bischof. «Alle Welthat das Verbot der gemeinsamen Kommunion des Papstes verstanden, nurHerr Hasenhüttl nicht», kritisierte Marx.

Dennoch war Marx auch besorgt, dass die Gläubigen dieserschwierigen theologischen Debatte nicht folgen könnten: Beim Präsesder Evangelischen Kirche im Rheinland, auf deren Gebiet Saarbrückenliegt, bat er telefonisch sogar um Verständnis für seinen Schritt,war in Düsseldorf zu erfahren. Diese Strafe wegen des gemeinsamenAbendmahles solle «den gemeinsamen Weg zur ökumenischen Verständigungnicht beeinträchtigen». Die Strafe ist nicht endgültig. SobaldHasenhüttl öffentlich Reue bekennt, wird er von der Suspensionbefreit.

Das Verbot des Priesterdienstes sei «völlig überzogen», hieß es inder gemeinsamen Stellungnahme der katholischen Kirchenvolksbewegung«Wir sind Kirche», des ökumenischen Netzwerkes «Initiative Kirche vonunten» (IKvu) und der Evangelische Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord. Hasenhüttl habe während des Kirchentages lediglich zumAbendmahl in der evangelischen Berliner Gethsemane-KircheProtestanten eingeladen und damit Gastfreundschaft gezeigt. Marx habeden Vorwurf der «verbotenen Gottesdienstgemeinschaft» zu Unrechterhoben. Wie im Fall des Pfarrers Kroll werde ein Sündenbock gesucht.In vielen Kirchengemeinden sei gemeinsame Kommunion schon Alltag.

«Wenn der Arm der Hierarchie Laien nicht mehr belangen kann, dadiese als Kirchensteuerzahler unentbehrlich sind, soll an Klerikernein Exempel statuiert werden, die sich einer Disziplinierung nichtohne weiteres entziehen können», heißt es in dem Papier. Die Gruppenbeklagten zudem das Fehlen einer unabhängigen Verwaltungs- undSchiedsgerichtsbarkeit in der römisch-katholischen Kirche. Marx seiAnkläger und Richter in einer Person.