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219a 219a: Familienministerin Franziska Giffey fordert Änderung beim Abtreibungsparagrafen

Von Melanie Reinsch 25.03.2018, 13:56
Franziska Giffey
Franziska Giffey dpa

Berlin - Der umstrittene Abtreibungsparagraf 219a ist in der Großen Koalition zu einem Streitpunktthema geworden. Nun fordert auch die neue Familienministerin Franziska Giffey (SPD) eine Änderung des Gesetzes – und macht damit Druck auf die Union.

„Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar. Da werden wir noch mal drüber diskutieren. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“,

sagte Giffey der Bild am Sonntag.

Das Recht auf Selbstbestimmung habe eine „ganz hohe Priorität“. Wenn sich Frauen in so einer schwierigen Situation befänden, dann bräuchten sie Beratung, Information und Unterstützung. „Das darf man ihnen nicht verwehren“, machte Giffey klar.

Gesetzentwurf überraschend zurückgezogen

Giffey dürfte mit dieser Haltung so einige Unionspolitiker verärgern. Denn diese wollen den Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, beibehalten. Die SPD hatte vor knapp zwei Wochen einen eigenen Gesetzesentwurf zur Streichung des 219a überraschend zurückgezogen, offenbar um den Koalitionsfrieden zu wahren. Die Union hatte mit einer Verfassungsklage gedroht. Der Rückzieher der SPD hatte in der Opposition und bei Frauenrechtlern für Unmut und scharfe Kritik gesorgt.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl, die sich noch vor wenigen Wochen im Bundestag ebenfalls für eine Streichung des Paragrafen eingesetzt hatte, erklärte daraufhin, dass die Union sich „auf uns zubewegt“. Eine Kompromisslösung soll nun die neue Justizministerin Katarina Barley (SPD) finden und damit Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Auch Barley ist der Meinung, dass es nicht um Werbung, sondern um Information ginge.

Erwähnen macht strafbar

Nach der aktuellen Gesetzeslage machen sich Ärztinnen und Ärzte schon strafbar, wenn sie nur über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder auf ihrer Homepage erwähnen, dass sie den Eingriff vornehmen.

So geschehen bei der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die deswegen im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde.

Zuletzt hatte der neue Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Debatte befeuert und die Gegner des Gesetzes angegriffen.

„Mich wundern die Maßstäbe. Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos.“ In der Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche werde hingegen „manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht“, sagte er. Mit dem aktuellen Gesetz habe man vor vielen Jahren einen „mühsamen Kompromiss“ gefunden.

Grüne kritisieren Fraktionszwang

Immer lauter wurde in letzter Zeit auch der Ruf nach einer Entscheidung ohne Fraktionszwang. „Wenn Franziska Giffey es ernst meint und Frauen bei selbstbestimmten Entscheidungen stärken will, dann sollte sie dafür sorgen, dass die SPD bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufhebt und die Abstimmung freigibt“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, am Sonntag.

Die Grünen stünden bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen.

SPD, FDP, Grüne, FDP und Linke hatten sich in den letzten Monaten mehrmals getroffen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Die FDP präferiert eine „moderate Änderung“, der Straftatbestand soll demnach nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Die AfD will den Paragrafen 219a beibehalten.