1988 nach West-Berlin 1988 nach West-Berlin: Traumatisierte DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden

Leipzig - Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig (Az. BVerwG 8 C 1.19).
Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch die Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde und eine Entschädigung forderte. Zur psychischen Beeinträchtigung lagen den Richtern ärztliche Atteste vor. Mit der Entscheidung des Bundesgerichts kann der Mann nun Anträge bei Versorgungsämtern stellen, in der Folge könnten etwa Behandlungskosten übernommen werden.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte in der Vorinstanz die Forderung mit der Begründung abgelehnt, die Grenzsicherung der DDR habe sich nicht individuell gegen den Flüchtenden gerichtet sondern gegen die gesamte DDR-Bevölkerung. Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Auffassung nicht. (dpa)