Pensionen Pensionen: Brüssel will die Post zur Ader lassen
Brüssel/MZ. - Nur wenige Stunden nach der Ankündigung von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, von dem gelben Unternehmen zwischen 500 Millionen und eine Milliarde Euro an verbotenen Beihilfen zurückzufordern, kündigte Post-Vorstandschef Frank Appel an, gegen die Entscheidung angehen zu wollen. "Die Rückzahlungsforderung ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Grundlage."
Fünf Jahre lang hatte Brüssel versucht, Licht in das Dunkel der Zahlungen zu bringen, die aus der Zeit zwischen 1990 bis 1995 stammten. Damals überwies der Finanzminister der Post zunächst rund 5,6 Milliarden Euro, mit denen der Aufwand für eine flächendeckende Versorgung abgegolten wurde. Diese Zahlungen seien nicht zu beanstanden, meinte die Kommission nun. Die Mitgliedstaaten dürften den Postbetreibern durchaus Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse erstatten. Die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten gehöre dazu.
Ganz anders sieht das es dagegen mit den rund 37 Milliarden Euro aus, die die Post AG nach 1995 erhalten habe, um die Pensionskosten für Beamte des früheren Staatskonzerns zu bewältigen. Neben diesen Subventionen habe der Brief- und Paketdienstleister nämlich erhöhte Portoentgelte zur Finanzierung der Sozialbeiträge für diese einstigen Bundespost-Mitarbeiter benutzt. Unterm Strich habe der Konzern somit seine Soziallasten deutlich drücken können und sich somit einen erheblichen Vorteil gegenüber der privaten Konkurrenz verschafft. Deshalb habe die Kommission, so Almunia, die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, von dem Unternehmen 500 Millionen bis eine Milliarde Euro zurückzufordern. "Unser Ziel ist es", so der Kommissar, "Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen der Marktöffnung profitieren können".
Deutsche-Post-Chef Appel gab sich allerdings optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das Kommissionsurteil zurückweisen werde. "Wenn man die Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachtet, hat die Kommission hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben wird."