Packstation Packstation: Post-Tochter reagiert auf Datendiebe

Halle (Saale)/MZ. - Die Post-Tochter DHL hat auf den Missbrauch ihrer Packstationen reagiert. Bislang war es möglich, allein mit einer Postnummer und einer Pin Sendungen aus einer der bundesweit 2 500 Packstationen zu entnehmen. Seit kurzem ist zusätzlich die sogenannte DHL-Goldcard erforderlich, die wie eine Scheckkarte eingesetzt wird. Das Logistik-Unternehmen zieht damit Konsequenzen aus massiven Versuchen von Internet-Betrügern, Packstation-Daten auszuspähen (die MZ berichtete).
Ganoven hatten die Packstationen als tote Briefkästen missbraucht. Dazu hatten sie mit Massen-Mails DHL-Kunden auf gefälschte Seiten gelockt und dort ihre Packstation-Daten abgefragt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geht davon aus, dass kriminelle Netzwerke die Daten nutzten, um ihre Spuren zu verwischen. Etwa, indem sie mit Hilfe von ebenso entwendeten Kreditkarten- oder Kontodaten bestellte Waren an gestohlene Packstation-Adressen schicken ließen.
Das ist nun schwieriger - ohne die DHL-Karte öffnen sich die Fächer der Packstation nicht mehr. Der Missbrauch sei deshalb inzwischen deutlich zurückgegangen, sagt DHL-Sprecherin Dunja Kuhlmann. Die Karte verfüge über dieselben Sicherheitsmerkmale wie die EC-Karten der Geldinstitute.
Nicht nachgelassen haben indes die Versuche, über sogenannte Phishing-Mail Packstation-Daten zu ergaunern. So beobachtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bei der auf einer Internet-Seite Betrugsversuche gemeldet werden können, "wieder steigende Aktivitäten".
Damit werden wohl weiter Opfer dieser Masche ihre Daten auf gefälschten DHL-Seiten eingeben. Die Seiten werden zwar laut Kuhlmann möglichst rasch gesperrt - es tauchen aber immer wieder neue auf. Dort wird auch ein Passwort abgefragt. Und weil viele Internet-Nutzer ein Passwort mehrfach einsetzen, ist der Daten-Missbrauch etwa auch beim Online-Händler möglich. Entsprechendes berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Nach einem Packstation-Phishing habe das Opfer eine Rechnung für Waren erhalten, die es nicht bestellt hatte - für die aber wohl die erbeuteten Daten benutzt wurden.