Nebeneinkünfte von Abgeordneten Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Der Wähler entscheidet
Halle/MZ. - Dies wird sichtbar bei einem Blick auf zwei Kläger. Da ist Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz. Er hat 18 Nebenjobs, meist in Aufsichts- und Beiräten der Wirtschaft. Vor kurzem trat er vor Fraktionskollegen als Vertreter des Energiekonzerns RAG auf. Die RAG will an die Börse und nutzt Merz als Instrument. Der CDU-Mann, so scheint es, hat den Rubikon überschritten.
Dem gegenüber steht der FDP-Mann Heinrich Kolb. Er hat ein Unternehmen und argumentiert mit Recht, das Parlament brauche Leute mit Kontakt zur Realität. Was er als Unternehmer verdient, das möchte er nicht verraten. Schließlich ist da der Bürger. Er fordert, dass sich der Abgeordnete um seine Interessen kümmert und nicht abhängig ist von Dritten. Weltfremde Funktionäre will er auch nicht.
Egal, was das Gericht urteilt, ob es den Bundestag korrigiert oder nicht: Am Ende muss der Wähler entscheiden, ob sein Abgeordneter überzeugende Arbeit geleistet hat oder nicht. An der Urne.