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Marken-Streit Marken-Streit: Spreewälder Gurken müssen im Spreewald produziert werden

17.08.2003, 15:22

Golßen/dpa. - Im Streit um die Markenbezeichnung "Spreewälder Gurken" haben die Hersteller im Spreewald einen entscheidenden Erfolg errungen. Nach einem Hamburger Gerichtsurteil dürfen Produzenten außerhalb des Spreewaldes das Gemüse auch nicht als Gurken "Spreewälder Art" verkaufen, teilte Konrad Linkenheil, Geschäftsführer der Spreewaldkonserve Golßen GmbH (Dahme-Spreewald) mit. "Wir werden gegen jede missbräuchliche Benutzung des Namens Spreewälder Gurken gerichtlich vorgehen." Das Gemüse darf nur dann als "Spreewälder Gurken" verkauft werden, wenn es zu 70 Prozent im Spreewald heranwuchs und der Verarbeiter seinen Sitz in der Region hat. Das sieht eine Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1999 zum Markenschutz vor. Nach deut "Wir werden gegen missbräuchliche Benutzung des Namens gerichtlich vorgehen." Konrad Linkenheil Geschäftsführerschem Recht war es jedoch bisher erlaubt, dass Anbieter außerhalb der Spreewaldregion ihre Gurken mit dem Zusatz "Nach Spreewälder Art" auf den Markt bringen durften. Durch Beschluss des 2. Senates des Hamburger Oberlandesgerichtes sei das nun verboten worden, sagte der Geschäftsführer.

Um den Markenschutz der "Spreewälder Gurken" war es zwischen dem Golßener Unternehmen - dem größten Gurkenverarbeiter im Spreewald - und der im 20 Kilometer entfernten Jüterbog (Teltow-Fläming) ansässigen Jütro Konservenfabrik als Vertreter der Konkurrenz zu einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen. Jütro verkauft seine Gurken bisher mit dem Zusatz "Nach Spreewälder Art".