Luftverkehr Luftverkehr: EU kippt Garantie für DHL
Brüssel/MZ. - Die EU-Kommissionkippte gestern eine so genannte Patronatserklärungdes Landes, mit der dem Unternehmen Entschädigungenfür den Fall eines Nachtflugverbotes zugesagtworden waren. Einen 350-Millionen-Euro-Zuschussfür den Bau der neuen Landebahn Süd segneteBrüssel dagegen ab.
Die Entscheidung kam nicht unerwartet. Schonbei der Abfassung der Verträge mit DHL hattees im Freistaat Bedenken gegeben, ob die Wettbewerbskommissiondas Gesamtpaket billigen würde, mit dem dieDresdner Regierung den Logistik-Riesen ausBrüssel weggelockt hatte. Dort hatte DHL bisMitte 2007 sein europäisches Luftdrehkreuzbetrieben.
In der Patronatserklärung hatte Sachsen demUnternehmen zugesichert, Schadenersatz inHöhe von 500 Millionen Euro zu zahlen, fallsder vertragliche zugesicherte Nachtflug-Betriebin den nächsten 30 Jahren nicht zustande kommt.Diese Regelung bezeichnete die Kommissiongestern als nicht akzeptabel. "Der FlughafenLeipzig/Halle sichert Geschäftsrisiken vonDHL zu Bedingungen ab, die kein Privatinvestorakzeptiert hätte", heißt es in der schriftlichenBegründung. Da der Konzern bereits die höchstmöglicheUnterstützung, die die EU für die "Entwicklungvon Gebieten mit erheblicher Unterbeschäftigung"vorsieht, bekommen habe, dürfe DHL "keineweiteren Beihilfen" erhalten.
Im Gegenteil: Das Unternehmen muss sogar einenTeil zurückzahlen. Wie zu erfahren war, dürftees um rund 16Millionen Euro gehen. Die Summeerrechnet sich aus dem für 30 Jahre angesetztenGarantiebetrag und der Betriebsdauer von bisherrund einem Jahr. Hintergrund: Aus Sicht derKommission kommt schon die Zusage der Entschädigungeinem gewährten Zuschuss gleich - damit mussder Teilbetrag für das erste Betriebsjahrzurückgezahlt werden.
Damit hat Brüssel innerhalb weniger Tage zumzweiten Mal eine Subvention für DHL zurückgewiesen.Ein Ausbildungsprojekt für 480 Beschäftigteam Flughafen Leipzig/Halle sollte zu 60 Prozent(7,7 Millionen Euro) aus EU-Mitteln finanziertwerden. Eine erste Rate über 1,6 Millionenhatte Brüssel zugelassen, eine weitere Zahlungwar Anfang Juli als unzulässig abgelehnt worden.