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Lockerungen für Sachsen Lockerungen für Sachsen: Weitere Corona-Beschränkungen fallen - unter strengen Auflagen

30.04.2020, 21:03
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat nach Beratungen der Länder-Regierungschefs mit Angela Merkel gesagt, dass die Maßnahmen den regionalen Kontext widerspiegeln müssten.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat nach Beratungen der Länder-Regierungschefs mit Angela Merkel gesagt, dass die Maßnahmen den regionalen Kontext widerspiegeln müssten. dpa-Zentralbild

Dresden - Sachsens Regierung hat sich in der Corona-Krise auf weitere Lockerungen verständigt. Demnach dürfen im Freistaat vom 4. Mai an Friseure und Kosmetiksalons unter strengen Auflagen wieder öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken, Zoos, Gedenkstätten und Sportanlagen im Freien. Auch Spielplätze sollen unter strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen dürfen.

Die Maßnahmen müssten auch den regionalen Kontext widerspiegeln, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Donnerstagabend nach Beratungen der Länder-Regierungschefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). In Sachsen sei das Infektionsgeschehen mit etwa 20 bis 40 Neuinfektionen pro Tag vergleichsweise niedrig. „Das gibt uns die Möglichkeit, etwas schneller voranzugehen, unseren eigenen zu Fahrplan machen, um gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten zu vermeiden“, sagte Kretschmer.

Für Gottesdienste soll die bisherige Begrenzung auf 15 Personen entfallen. Der Mindestabstand und Hygiene-Regeln müssen aber eingehalten werden. Man werde jetzt ein Stück weit für das entlohnt, was man in den vergangenen Wochen habe ertragen müssen, sagte Köpping mit Blick auf die Lockerungen. Die vom Kabinett beschlossene neue Corona-Schutz-Verordnung soll am Montag in Kraft treten - sie gilt bis zum 20. Mai.

Die wichtigsten Regelungen:

Spielplätze, Zoos und Museen: Einzelne Bundesländer hatten die Spielplatz-Regelungen zuletzt bereits gelockert, nun zieht Sachsen nach: Von Montag an darf auf den Spielplätzen im Land wieder gerutscht und geschaukelt werden - wenn die Gesundheitsämter den vorgelegten Hygiene-Konzepten zustimmen. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos, Tierparks und Bibliotheken können unter Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Friseure und Kosmetiksalons: Nach mehrwöchiger Corona-Zwangspause dürfen die knapp 4000 Betriebe in Sachsen mit rund 20.000 Beschäftigten ab dem 4. Mai wieder öffnen - allerdings unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen. So müssen Kunden und Friseure Mundschutz tragen, Arbeitsplätze regelmäßig desinfizieren, Augenbrauenzupfen und Bartpflege sind vorerst tabu.

Größere Läden: Größere Ladengeschäfte dürfen öffnen, wenn sie ihre Verkaufsflächen etwa durch Absperren auf 800 Quadratmeter begrenzen. Möbelhäuser dürfen - unabhängig von ihrer Größe und ohne Beschränkung - wieder öffnen. Einkaufszentren müssen vor der Öffnung Konzepte vorlegen und mit dem Gesundheitsamt ‎abstimmen. ‎Seit der Wiederöffnung des Einzelhandels am 20. April galt bundesweit eine Beschränkung auf maximal 800 Quadratmeter, allerdings nicht für alle Geschäfte gleichermaßen. Deswegen hatte es massive Kritik aus dem Einzelhandel gegeben. Verpflichtend ist weiterhin das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. ‎

Versammlungen: Versammlungen waren in den vergangenen Wochen aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt und zuletzt nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. In der Regel ließen die Behörden nur 15 Teilnehmer zu. Ab Montag sollen es bis zu 50 sein. „Ich bin mir sicher, dass die verbleibenden Einschränkungen in ebenso kreativer Weise zu eigen gemacht werden können - freitags und auch an anderen Tagen der Woche“, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder bis zu 30 Personen möglich - wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Gottesdienste: Für Gottesdienste soll die bisherige Begrenzung auf 15 Personen entfallen. Der Mindestabstand und Hygiene-Regeln müssten aber eingehalten werden, betonte Köpping. Ob es in Kirchen wieder Konzerte geben kann, soll am 6. Mai entschieden werden. Kretschmer dämpfte allerdings Erwartungen, dass es schon in wenigen Wochen Veranstaltungen mit mehreren Hundert Menschen geben könne.

Schulen und Kitas: Ab dem 6. Mai dürfen die Schüler an Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen wieder in die Schulen zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen. In Grund- und Förderschulen darf die Klassenstufe 4 wieder zum Unterricht. Bisher waren die Schulen im Freistaat nur für die Schüler der Abschlussklassen für die Prüfungsvorbereitung geöffnet. Für eine Öffnung der Kitas bat Regierungschef Kretschmer die Bürger um Geduld. Das Thema, das „vielen unter den Nägeln brenne“, soll in der nächsten Bund-Länder-Schalte am 6. Mai diskutiert werden. Die Kita-Öffnung stehe ganz oben auf der Prioritätenliste - ebenso wie Lockerungen für die Gastronomie, für die derzeit ein Konzept erarbeitet werde.

Vereinsport: Ab dem 4. Mai ist der Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich - also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen. „Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen“, so Innenminister Roland Wöller (CDU).   (dpa)