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Internationales Internationales: Patientenverfügungen in Europa

26.06.2008, 15:10
Eine Hospizpatientin hält die Hand einer Pflegerin. (Foto: dpa)
Eine Hospizpatientin hält die Hand einer Pflegerin. (Foto: dpa) dpa

Hamburg/dpa. - GROSSBRITANNIEN: Im Vereinigten Königreich gibt es zwei Arten vonPatientenverfügungen. Die schriftliche oder mündliche «Erklärungeines allgemeinen Willens» ist zwar eine Richtlinie für die Ärzte,aber rechtlich nicht bindend. An die «weitergehende Verfügung» müssensich die Ärzte dagegen halten. In ihr können Patienten detailliertfesthalten, welche Behandlungen sie möchten und welche sieausschließen. Sterbehilfe dürfen sie aber nicht verlangen.

FRANKREICH: In Frankreich gibt es nach Angaben der Ärztekammer keineförmliche Patientenverfügung. Dennoch hat jeder Patient das Recht,eine Behandlung zu verweigern, wenn er zuvor über die Risikenaufgeklärt wurde.

ÖSTERREICH: Ähnlich wie in Großbritannien gibt es in Österreich seit2006 zwei Arten der Patientenverfügung. Die «beachtliche»Willenserklärung muss ein Arzt im Notfall zwar berücksichtigen, sichaber nicht zwingend daran halten. Die «verbindliche» Verfügung mussder Mediziner dagegen ausnahmslos respektieren. Dieses Dokument kannein Patient nur nach ärztlicher Beratung und mit Hilfe eines Juristenaufsetzen. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden.

NIEDERLANDE: Patientenverfügungen spielen bei gesunden Niederländernbislang keine große Rolle. Allerdings wenden sich Menschen mitunheilbaren Krankheiten zunehmend an einen Notar, um ihren Willen zuBehandlungsmethoden und lebensverlängernden Maßnahmen festzuhalten.Dies beinhaltet auch Sterbehilfe, die seit 2002 in den Niederlandenerlaubt ist. Die Verfügung gilt in jedem Fall als verbindlich,mündliche Äußerungen vor Zeugen dagegen nicht.

DÄNEMARK: Die hier «Lebenstestament» genannte Verfügung ist rechtlichbindend, sobald der Betroffene nicht mehr selbst für sich sprechenkann. In ihr kann er festhalten, dass er bei unheilbaren Krankheitenkeine Behandlung oder lebensverlängernde Maßnahmen wünscht.

SCHWEIZ: Patientenverfügungen können die Schweizer mit Hilfeverschiedener Organisationen - darunter etwa auch die umstritteneSterbehilfe-Organisation Dignitas - anfertigen. Für 15 Franken (etwaneun Euro) erhalten die Patienten eine Art Scheckkarte, auf dergespeichert ist, wo die Verfügung aufbewahrt wird.

POLEN: Hier gibt es keine Patientenverfügungen. Ähnlich wie dieSterbehilfe oder Abtreibung sind sie ein heikles Thema, bei dem diekatholische Kirche großen Druck auf die Regierung ausübt. In derPraxis entscheiden die Ärzte zusammen mit der Familie, ob einklinisch toter Patient weiter am Leben erhalten werden soll.