Gera Gera: Lebenslänglich für Mord an Oma und versuchtem Mord an Ehefrau

Gera - Wegen Mordes und versuchten Mordes hat das Landgericht Gera einen 36-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember vergangenen Jahres in Unterwellenborn (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) die Großmutter seiner Ehefrau tötete und seine Frau und seine Tochter schwer verletzte. Die damals 26 Jahre alte deutsche Ehefrau hatte den aus der Türkei stammenden Mann verlassen.
Richter Uwe Tonndorf fasste in der mündlichen Urteilsbegründung noch einmal zusammen, was die Kammer während des Prozesses ergründen konnte. Danach hatten der Beschuldigte und seine spätere Ehefrau sich 2015 während eines Türkei-Urlaubs der Frau und ihrer Großmutter kennengelernt. Als die junge Frau schwanger wurde, heiratet das Paar im Dezember 2015; im Juli 2016 kam die gemeinsame Tochter zur Welt.
Großmutter der Ehefrau getötet und Frau und Kind verletzt: Lebenslange Haft
Nach der Geburt des Kindes verschlechterte sich dann das Verhältnis der Eheleute zusehends. Der Angeklagte gab dafür zum Teil der Oma seiner Frau die Schuld. Die Verzweiflung und Enttäuschung über diese Entwicklung seien schließlich in Hass, Wut und Zorn umgeschlagen, als die 26-Jährige in das Wohnhaus ihrer Familie in Unterwellenborn zog und dem Beschuldigten den Umgang mit dem Kind verwehrte.
Dem Richter zufolge gab es mehrere schwere Drohungen des Mannes gegen seine Frau, bevor er am 20. Dezember 2016 schließlich nach Unterwellenborn fuhr, um sie zur Rede zu stellen. Zuerst tötete er jedoch die Oma mit etwa 60 Messerstichen, holte dann seine Ehefrau aus der Wohnung und stach auch auf sie ein. Nur durch Notoperationen konnten sie und das Kind, das sie bei dem Angriff auf dem Arm hatte und das auch getroffen wurde, gerettet werden.
Laut Tonndorf konnte der Angriff auf die Großmutter nur als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet werden. Zwar hätten sein Geständnis vor Gericht und seine aufrichtige Reue für ihn gesprochen. Ein anderes Urteil als lebenslänglich sei jedoch nicht in Frage gekommen, denn eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht feststellbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)