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Ferienwohnungen Ferienwohnungen: Verbraucherzentrale warnt vor «Time-Sharing»

07.04.2004, 10:03

Hamburg/dpa. - Von einem «Time-Sharing» bei Ferienwohnungen sollten Urlauber nach Empfehlungen der Verbraucher-Zentrale Hamburg die Finger lassen. Der Erwerb solcher Teilzeit-Wohnrechte liefere die Käufer auf Jahrzehnte völlig unkalkulierbaren Erhöhungen etwa der Betriebskosten aus, heißt es unter Hinweis auf einen konkreten Fall.

Eine Frau hatte dabei im Jahr 1991 «Wohnrechtspunkte» im Wert von rund 7500 Euro bei einer «Time-Sharing»-Firma erworben und sich auf 30 Jahre festgelegt. Inzwischen sei die so genannte «Servicegebühr» von 38,35 Euro auf 118 Euro jährlich gestiegen, die Betriebskosten pro Nutzungswoche von 152 auf 359 Euro. Vergeblich bemüht sich die Frau seither, ihren Anteil zu verkaufen - bis 2021 müsse sie vermutlich zahlen.

In den vergangenen Jahren habe sich zwar die Rechtslage für Verbraucher verbessert, so die Experten. So gebe es mittlerweile ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss. Ein «Time- Sharing» sei jedoch vor allem deshalb sinnlos, da Touristen jederzeit in allen Weltgegenden Ferienhäuser mieten könnten und sich nicht erst für viel Geld dieses Recht erkaufen müssten.