1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Vodafone-Vertreterin will Kater Internet-Vertrag aufbinden

Ein Vertrag für „Gysmo“? Vodafone-Vertreterin will Kater Internet-Vertrag aufbinden

Aktualisiert: 08.07.2021, 14:27
Katzen sind weniger an schnellem Internet sondern eher an schnellem Futter interessiert. (Symbolfoto)
Katzen sind weniger an schnellem Internet sondern eher an schnellem Futter interessiert. (Symbolfoto) (Foto: Kirsty O'connor/PA Wire/dpa)

Bremen/MZ - In Bremen hat eine Vodafone-Vertreterin offenbar versucht, einer Kundin illegal einen zusätzlichen Vertrag aufzuhalsen. Wie die Verbraucherzentrale jetzt mitteilte, hatte die Kundin im Juli 2019 überraschend eine Vertreterin des Unternehmens vor der Tür stehen. Die Bewohnerin, selbst Vodafone-Kundin, habe sich mit der Vertreterin nett unterhalten, ihr aber zu verstehen gegeben, dass sie mit ihrem aktuellen Vertrag zufrieden ist.

Trotzdem habe es wenig später plötzlich Post gegeben, und zwar an einen Herren Namens „Gysmo“. Gysmo allerdings ist der Kater der Frau und damit eher wenig an schnellem Internet als an einem vollen Futternapf interessiert.

Verbraucherschützer warnen vor Haustürgeschäften und Betrügern im Vertrieb

Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, blieb Vodafone zunächst aber hartnäckig und ließ Kater Gysmo sogar Schreiben eines Inkassobüros schicken, als sich dessen Frauchen weigerte, die offensichtlich illegal zustande gekommenen Verträge zu bezahlen. Erst auf Intervention der Verbraucherschützer seien die Verträge storniert worden.

Kunden hätten bei Haustürgeschäften zwar grundsätzlich in 14-tägiges Widerrufsrecht. „Dies greift jedoch zu kurz, wenn Vertriebsmitarbeiter:innen ausschließlich ihre Provision im Blick haben, wahrheitswidrig Verträge generieren und im Kundenservice der betroffenen Unternehmen auf Kundenbeschwerden dann nicht reagiert wird“, meint Parsya Baschiri. „Tiere sind weder rechts- noch geschäftsfähig. In diesem Fall ist somit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der das Unternehmen dazu berechtigen würde, Forderungen zu stellen“, so die Expertin der Verbraucherzentrale.