Regierungsbildung Union und SPD sondieren - Schweigen zum Verhandlungsstand
Am Donnerstag will die EU auf den Eklat zwischen den USA und der Ukraine reagieren. Gelingt es Union und SPD bis dahin, einen Finanzrahmen für eine künftige schwarz-rote Regierung abzustecken?

Berlin - Union und SPD haben bis in die Nacht Sondierungsgespräche zur Bildung einer Regierungskoalition geführt – am Dienstag sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Kurz vor Mitternacht ging die Runde auseinander, über Ergebnisse wurde zunächst nichts bekannt.
Das Zerwürfnis zwischen den USA und der Ukraine setzt die Politik unter Zeitdruck. Die für die weitere Ukraine-Hilfe so wichtigen Finanzfragen sollen sehr schnell geklärt werden - möglichst bis zum EU-Gipfel am Donnerstag.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte gesagt, Ziel sei es, die Finanzfragen vor dem EU-Gipfel zu klären. Bei dem Treffen wollen die Europäer auf den Eklat zwischen US-Präsident Donald Trump und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj reagieren und einen gemeinsamen Kurs auf dem Weg zum Frieden für die Ukraine abstecken. Dabei wird es um weitere Finanz- und Militärhilfen für das von Russland angegriffene Land und um die Stärkung der europäischen Streitkräfte gehen, um unabhängiger von den USA zu werden.
Zwei getrennte Sondervermögen in Milliardenhöhe im Gespräch
Sowohl Merz als auch SPD-Chef Lars Klingbeil betonten zuletzt, dass aber nicht nur für die Ukraine und die Landesverteidigung finanzielle Klarheit geschaffen werden müsse, sondern auch für andere Bereiche wie Infrastruktur, Soziales und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Im Gespräch sind seit dem Wochenende zwei getrennte Sondervermögen im dreistelligen Milliardenbereich für Verteidigung und Infrastruktur. Als Alternative gilt eine Reform der Schuldenbremse, um den Finanzspielraum grundsätzlich zu erweitern.
Für beide Schritte wäre eine Grundgesetzänderung und damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, die Union und SPD im neuen Parlament selbst zusammen mit den Grünen nicht haben. AfD und Linke können also blockieren. Deswegen wird über einen Beschluss des alten Parlaments vor dessen Auflösung am 25. März nachgedacht. Für eine Grundgesetzänderung ist zudem auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, also der Länderkammer, nötig.