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Islamist vor Gericht Mordprozess um tödliche Messerattacke von Dresden beginnt

Anschläge radikaler Islamisten haben in Europa und anderswo immer wieder Bestürzung und Trauer ausgelöst. Nun steht ein junger Mann in Dresden vor Gericht, den die Behörden schon seit Jahren als islamistischen Gefährder auf dem Schirm hatten.

Aktualisiert: 07:10

Dresden - Ein radikaler Islamist aus Syrien muss sich ab Montag am Oberlandesgericht Dresden für eine tödliche Messerattacke auf Touristen verantworten. Bei dem Verbrechen war am 4. Oktober 2020 ein 55 Jahre alter Mann aus Krefeld getötet worden, ein 53-Jähriger aus Köln erlitt schwere Verletzungen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Syrer Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Er habe die beiden Männer als „Repräsentanten einer vom ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode“ bestrafen wollen.

Der junge Mann, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, kennt den für Staatsschutzverfahren genutzten und besonders gesicherten Gerichtssaal bereits. 2018 hatte ihn das Oberlandesgericht Dresden zu einer Jugendstrafe verurteilt, weil er für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) geworben hatte. Die Behörden hatten ihn seit August 2017 als islamistischen Gefährder auf dem Schirm. 2019 war ihm der Status als Flüchtling aufgrund seiner Straftaten aberkannt worden, hieß es. Wegen eines geltenden Abschiebestopps konnte er nach Behördenangaben aber nicht außer Landes gebracht werden.

Täter von Dresden war gerade erst aus Gefängnis entlassen worden

Nach seiner Entlassung aus dem Jugendgefängnis am 29. September 2020 war der mutmaßliche Täter observiert worden, aber nicht rund um die Uhr. Deshalb gab es auch Kritik an der Arbeit der sächsischen Sicherheitsbehörden. Nach der Bluttat am 4. Oktober konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er gefasst und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes hat bis Ende Mai zwölf Verhandlungstermine geplant.

„Radikal-islamistische Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie, auf unser friedliches Miteinander. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist ein wichtiger Schritt, um Unrecht zu sühnen und Gerechtigkeit wiederherzustellen“, erklärte Sachsens Opferbeauftragte Iris Kloppich wenige Tage vor Prozessbeginn. Es sei von grundlegender Bedeutung, dass diese verabscheuungswürdige Tat strafrechtlich aufgearbeitet wird: „Das ist absolut unverzichtbar für die Opfer und deren Angehörige, für alle betroffenen Zeugen und Ersthelfer und für unsere Gesellschaft insgesamt.“

„Uns ist bewusst, dass sich das geschehene Leid durch einen Prozess nicht aus der Welt schaffen lässt. Es bleiben tiefe Wunden“, betonte Kloppich. Gerade deshalb sei es wichtig, Betroffene auch künftig mit allen Kräften zu unterstützen und für Demokratie einzustehen. (dpa)