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„Faust des Ostens“ Mitglieder von aufgelöster Hooligan-Gruppierung verurteilt

Sie nannten sich „Faust des Ostens“, attackierten Fußballfans, Polizisten und Ausländer. Die Hooligan-Gruppierung gibt es nicht mehr - Jahre nach den Taten sind drei ihrer Mitglieder verurteilt worden.

Von dpa 11.05.2021, 18:42
Gegen drei Mitglieder von FdO fielen am Dienstag die Urteile
Gegen drei Mitglieder von FdO fielen am Dienstag die Urteile (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Dresden - Drei Angehörige der vor Jahren aktiven und inzwischen aufgelösten Dresdner Hooligan-Gruppierung „Faust des Ostens“ (FdO) sind verurteilt: Die Staatsschutzkammer sprach sie am Dienstag der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig. Gegen einen 37-Jährigen verhängte sie eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wobei fünf davon wegen langer Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Zwei zur Tatzeit 21-Jährigen wurde unter Anwendung von Jugendstrafrecht je eine Zahlung von 1500 Euro für soziale Zwecke auferlegt.

Bei den inzwischen 31-Jährigen sahen die Richter auch gefährliche Körperverletzung als erwiesen an, da sie an einer Attacke auf ausländische Diskobesucher mit Verletzten im April 2011 beteiligt waren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

FdO-Prozess in Dresden verzögerte sich um viele Jahre

Der 37 Jahre alte Hauptangeklagte habe die FdO ein Jahr zuvor gegründet und auch angeführt, sagte Kubista. Nach Überzeugung der Richter hat einer der 31-Jährigen im März 2012 zudem Alkohol aus einem Supermarkt in Zwickau gestohlen, um diesen auch zur finanziellen Unterstützung der FdO weiterzuverkaufen und sich des schweren Bandendiebstahls schuldig gemacht.

Die FdO hat Fußballspiele des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden genutzt, um gezielt Auseinandersetzungen mit anderen Fangruppierungen und der Polizei zu suchen sowie gegnerischen Fans Schals und Fahnen zu rauben, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. „Das ist genau das, was die FdO bezweckte - und hat damit Dynamo Dresden in Verruf gebracht.“ Im Unterschied zu anderen Fangruppen wie etwa den Ultras habe bei der FdO der „Hooliganismus“ im Mittelpunkt gestanden. Viele ihrer Anhänger sahen Gewalt als „adäquates Mittel“ und bereiteten sich darauf im Kampfsport vor. Die Gesinnung der Mitglieder sei überwiegend rechtsextrem gewesen.

Die bereits 2013 angeklagten Männer, die auf freiem Fuß sind, hatten sich vor Gericht umfassend zu den Vorwürfen geäußert. Laut Kubista stellten sie ihre Taten dabei manchmal auch geschönt dar. Die Hauptverhandlung hatte sich wegen der Belastung der Staatsschutzkammer mit vordringlichen Haftsachen wie Neonazi-Prozessen jahrelang verzögert. Die Überlastung sein „ein deutschlandweites Problem“, sagte Kubista. „Besonders schlimm ist es jedoch, wenn Staatsschutzkammern unterbesetzt sind.“