1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Bundesverfassungsgericht: Klage in Karlsruhe wegen Wiederholung der Berlin-Wahl

Bundesverfassungsgericht Klage in Karlsruhe wegen Wiederholung der Berlin-Wahl

Über die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin muss am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Seit Freitag ist nun klar: Auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirsparlamenten werden die Karlsruher Richter beschäftigen.

Von dpa Aktualisiert: 17.12.2022, 13:23
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“.
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“. Uli Deck/dpa/Symbolbild

Karlsruhe/Berlin - Die in rund zwei Monaten geplante Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.

Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden. Nach Angaben eines Beteiligten handelt es sich um Berliner Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene aus mehreren Parteien sowie „Nichtmandatsträger“.

Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen vieler Pannen komplett für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Anders als bei der Bundestagswahl ist der Gang nach Karlsruhe hier nicht als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat - am Freitag war also letzte Gelegenheit.

Einer der Kläger ist nach eigenen Angaben der Grünen-Politiker Bertram von Boxberg, der seit 2016 Bezirksverordneter in Tempelhof-Schöneberg ist, aber ausdrücklich als Privatmann nach Karlsruhe gezogen sei. „Ich kann nicht verstehen, warum eine Wahl komplett wiederholt wird, obwohl nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert sind“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur zur Begründung. In seinem Bezirk etwa habe es keine oder kaum Wahlfehler gegeben.

Das Landesverfassungsgericht habe aus seiner Sicht Fehler und deren Mandatsrelevanz nicht ausreichend belegt. Ein demokratisch erworbenes Parlamentsmandat sei ein hohes Gut, das jemandem nicht einfach wieder genommen werden könne. „Ich bin gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht das sieht“, sagte von Boxberg, der sich zuvor ähnlich im „Tagesspiegel“ geäußert hatte.

Er verwies zudem darauf, dass die Wahl auf Landesebene komplett, die Bundestagswahl in Berlin nach jetzigem Stand hingegen nur teilweise wiederholt werden soll. „Das versteht niemand.“

Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom Tag der Urteilsverkündung haben „etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung“. Zum weiteren Ablauf in Karlsruhe konnte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts zunächst nichts sagen.

Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin, die parallel zu den anderen Wahlen auch am 26. September 2021 stattfand, soll nur in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 10. November beschlossen.

Dass diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, steht nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist hierfür läuft bis 10. Januar, bis Freitag waren laut Sprecher sechs Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl.

Die Wahlen waren damals in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.