Klima-Aktivistin Gemälde-Klebeaktion und Blockaden: 20-Jährige vor Gericht
Als Klimaschutz-Demonstrantin klebte sie sich bei Aktionen der Letzten Generation an Fahrbahnen und an einem Gemälde fest. Viele Strafbefehle wurden gegen die junge Frau erlassen. Nun stand sie vor Gericht.
Berlin (dpa/bb) – - Für eine Klimaschutz-Aktivistin, gegen die nach Protestaktionen bundesweit bereits rund 30 Strafverfahren laufen, ist ein erster Prozess in Berlin ohne Verurteilung beendet worden. Das Amtsgericht Tiergarten stellte zwei von fünf Verfahren, die am Donnerstag zunächst verhandelt werden sollten, in Hinblick auf einen in einer anderen Sache rechtskräftig gewordenen Strafbefehl ein. Die drei weiteren Verfahren, darunter eines wegen einer Klebeattacke an einem Bild in der Berliner Gemäldegalerie, wurden abgetrennt und sollen am 28. März verhandelt werden.
Die 20-Jährige und eine weitere Aktivistin der Gruppe Letzte Generation sollen sich im August 2022 mit Sekundenkleber am historischen Holzrahmen des wertvollen Gemäldes „Die Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) befestigt haben. An dem Rahmen ist laut Ermittlungen ein Schaden von 2385 Euro entstanden. Die Anklage lautet in dem Fall auf gemeinschädliche Sachbeschädigung. Zudem soll sie sich bei Blockadeaktionen an die Fahrbahn festgeklebt und in einem anderen Fall das Vordach eines großen Unternehmens besetzt haben.
„Wir schlagen Alarm, weil es so nicht weitergehen darf“, erklärte die 20-Jährige nun vor dem Amtsgericht. Sie habe vor einem Jahr ihr Abitur abgebrochen und sich der Gruppe Letzte Generation angeschlossen. „Ich habe die Taten begangen, sie sind nötig“, so die Angeklagte, gegen die nach ihren Angaben bereits rund 30 Verfahren im Zusammenhang mit Protest- und Blockadeaktionen der Gruppe Extinction Rebellion sowie der Letzten Generation anhängig sind. Die Angeklagte berief sich auf einen „rechtfertigenden Notstand“ angesichts der Klimakatastrophe.
Die zuständige Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten hatte das Verfahren um die Gemälde-Attacke und zwei weitere abgetrennt, weil der Verteidiger in diesen Fällen noch keine Akteneinsicht nehmen konnte. Zwei Verfahren nach Straßenblockaden im Januar 2022 in der Hauptstadt wurden mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf einen rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des Amtsgerichts Lünen (Nordrhein-Westfalen) eingestellt. Die im März 2022 verhängte Strafe in Höhe von 600 Euro wegen Hausfriedensbruchs sei bezahlt.
Im zweiten Prozess in Berlin sei „einiges zu entscheiden“, sagte die Richterin. Sie wandte sich an die 20-Jährige: „Ich denke nicht, dass durch Blockaden und Ankleben an einem Gemälde ein Umdenken erreicht wird.“