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Teilerfolg vor Gericht Etappensieg für „Compact“-Magazin – Verbot ausgesetzt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Nach einer Gerichtsentscheidung darf das Blatt jedoch vorerst weiter erscheinen. Der Chefredakteur triumphiert.

Von Birgit Zimmermann und Anne-Béatrice Clasmann, dpa 14.08.2024, 14:12
Das Bundesverwaltunsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben. (Archivbild)
Das Bundesverwaltunsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben. (Archivbild) Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Leipzig/Berlin - Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Niederlage: Das Gericht in Leipzig hat das von ihr verfügte Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Damit kann das Blatt vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. 

Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an und betonte die Bedeutung der Pressefreiheit. Da Faesers Verbotsverfügung zu einer sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ geführt hätte, komme dem Grundrecht der Pressefreiheit ein besonders Gewicht zu, erklärten die Bundesrichter. Solange nicht endgültig über die Klage entschieden ist, könne das Medienunternehmen seinen Betrieb fortführen.

Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes 

Faeser hatte „Compact“ am 16. Juli auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Es gab damals auch Durchsuchungen in mehreren Bundesländern.

„Compact“ hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden. 

Gericht hält Erfolgsaussichten der Klage für offen

Dabei prüft das Gericht „summarisch“ die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten – erfülle.

Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass ein vollständiges Verbot von „Compact“ mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei. Womöglich seien hier mildere Mittel, etwa presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote, angezeigt.

Chefredakteur Jürgen Elsässer kündigte an, die Arbeit rasch wieder aufnehmen zu wollen. „Wir können jetzt mindestens zwei bis drei Jahre in Ruhe weiter arbeiten“, sagte er auf der Plattform X. Es sei der größte Triumph der Nachkriegsgeschichte. „"Compact" lebt!“

Freudig begrüßt wurde die Entscheidung aus Leipzig auch von der AfD. „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst“, sagte die Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel laut einer Mitteilung ihrer Fraktion. 

Ministerium hält an seiner Rechtsauffassung fest

„Das Bundesinnenministerium hat das verfassungsfeindliche aggressiv-kämpferische Agieren der "Compact-Magazin GmbH" in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch umfassendes Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Gerichts mit. Es werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen und den „prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter substanziieren“.

Auch die bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel dürften weiterhin in das Verfahren einfließen und würden vom Ministerium derzeit ausgewertet. Die Vereinigung weise enge Verbindungen zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf, sagte die Sprecherin. Das zeige sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen. 

Deutscher Journalisten-Verband: Bekenntnis zur Pressefreiheit 

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nannte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. „Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging“, erklärte der DJV-Bundeschef Mika Beuster. „Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesinnenministerin ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führt.“

In der Verbotsverfügung hatte das Bundesinnenministerium erklärt: „Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“

Im Zuge des Verbots hatte es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegeben. Die dabei beschlagnahmten Beweismittel, darunter Computer und andere Technik, dürfen laut Gerichtsbeschluss jetzt noch ausgewertet werden. Binnen Wochenfrist müssen die Sachen aber herausgegeben werden, wie ein Sprecher sagte. Wann die endgültige Entscheidung über die Klage fällt, ist noch nicht absehbar.