Corona Debatte über Abschaffung der Maskenpflicht in Bus und Bahn
Fällt die Maskenpflicht im ÖPNV in Sachsen-Anhalt? Das Kabinett befasst sich mit dieser Frage an diesem Dienstag. Die Gesundheitsminister der Länder jedenfalls haben keine einheitliche Linie gefunden.
Magdeburg - Sachsen-Anhalts Linke und Grüne haben vor einem Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht im ÖPNV noch in dieser Woche gewarnt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP hätten etwa den Verzicht auf die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bereits angekündigt, erklärte die Grünen-Landtagsfraktion am Montag. „Das wäre fatal, denn Corona ist nicht vorbei. Mit dem Blick auf den Winter und die erhöhte Ansteckungsrate ist es unverständlich, den Basisschutz im ÖPNV, in Kliniken und Einrichtungen auslaufen zu lassen und damit die Teilhabemöglichkeiten von gefährdeten Personengruppen einzuschränken“, so die gesundheitspolitische Sprecherin Susan Sziborra-Seidlitz.
Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft an diesem Mittwoch (7. Dezember) aus. Das Kabinett berät am morgigen Dienstag, wie es danach weitergeht. Das Sozialministerium legt einen Entwurf vor, der eine Fortführung der bestehenden Maßnahmen bis Ende des Jahres vorsieht, wie eine Sprecherin mitteilte. Aus fachlicher Sicht sei es etwa angesichts der pandemischen Lage und der aktuellen Belastung der Krankenhäuser sinnvoll, die Maskenpflicht im ÖPNV so lange beizubehalten.
Der Blick richtete sich am Montag auf Beratungen der Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder. Die Ressortchefs fanden jedoch vorerst keine neue Linie für weitere Änderungen an den Corona-Schutzvorgaben. Die Minister hätten sich ausgetauscht, aber es gebe kein einheitliches Vorgehen etwa zur Maskenpflicht in Bus und Bahn, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums nach den Beratungen. Die meisten Länder wollten die Maskenpflicht im ÖPNV bis Jahresende verlängern, einige darüber hinaus. Zum Teil solle aus der Pflicht eine Empfehlung werden. Die Entscheidung des Kabinetts in Magdeburg bleibe abzuwarten.
An der vom Robert Koch-Institut empfohlenen Isolationspflicht für Corona-Positive werde in Sachsen-Anhalt festgehalten, sagte die Sprecherin. Sie sei per Erlass geregelt und nicht in der Landesverordnung. Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz haben die Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für positiv Getestete aufgehoben, die das RKI nach wie vor empfiehlt.
„Die Beendigung der Corona-Schutzmaßnahmen wird unser Gesundheitssystem weiter über die Grenzen der Belastbarkeit hinaustreiben“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken-Landtagsfraktion, Nicole Anger. „Zusätzlich grassieren aktuell RS-Viren, mit denen sich insbesondere viele kleine Kinder infizieren. Die Stationen in den Krankenhäusern sind schon jetzt überfüllt, die medizinischen Fach- und Pflegefachkräfte arbeiten seit mehr als zwei Jahren am Anschlag.“ Die Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV setze gerade Kinder und vulnerable Gruppen einem erhöhten Infektionsrisiko aus.