Proteste Blockaden von Klimaaktivisten: Hunderte Verfahren bei Justiz
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen 1100 Verfahren (Stand 6. Januar) zu den anhaltenden Aktionen von Klima-Demonstranten auf den Tisch bekommen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. In 399 Fällen seien Verfahren verbunden worden, weil es sich um mehrere Vorwürfe gegen dieselbe Person handele. Offen sind nach den Angaben derzeit 164 Verfahren. 130 Fälle seien eingestellt worden, etwa weil Beweise nicht ausreichen.
Bisher hat das Amtsgericht Tiergarten laut Justizverwaltung in 25 Fällen Demonstranten verurteilt, in der Regel wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. 12 Entscheidungen seien rechtskräftig, hieß es. In 78 Fällen habe das Gericht Fälle miteinander verbunden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt meist eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Bislang sei dies in 397 Fällen so gewesen, hieß es von der Justizverwaltung. Anklagen wurden demnach lediglich in 4 Fällen erhoben.
Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das ist seit einigen Wochen regelmäßig der Fall.
Erst am Freitag wurden zwei Klimaschutz-Aktivisten verurteilt: Gegen einen 40-Jährigen aus Dresden wurde eine Geldstrafe von 2700 Euro verhängt, weil er an sieben Straßenblockaden in Berlin beteiligt war. Das Gericht sprach den Mann der Nötigung in sieben Fällen sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben an die Fahrbahn in vier Fällen schuldig. Zudem wurden im Fall eines 23-Jährigen zwei Strafen wegen Nötigung in Höhe von jeweils 1500 Euro rechtskräftig.