Vorbild Sachsen? Corona-Regeln in Sachsen: Bewegungsradius von 15 Kilometern in Sachsen

Halle (Saale) - Ab Montag soll auch in Sachsen-Anhalt in Corona-Hotspots eine Maximal-Entfernung für Ausflüge gelten. Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 200, dürfen sich die Menschen dann nur noch 15 Kilometer vom eigenen Wohnort entfernen. Viele Detailfragen sind dabei aber noch unklar. Wir werfen daher einen Blick nach Sachsen, wo die 15-Kilometer-Beschränkung schon seit mehreren Wochen gilt.
Für wen gilt die Beschränkung in Sachsen?
Der 15-Kilometer-Radius gilt für alle Sachsen. Der Freistaat macht keine Ausnahmen für Landkreise oder Städte mit einer niedrigen Inzidenz. Als die Regelung Mitte Dezember eingeführt wurde, war allerdings ganz Sachsen stark betroffen. Zudem gilt in Sachsen grundsätzlich eine Ausgangssperre. Das Haus darf ohne triftige Gründe nicht verlassen werden.
Wie berechnet Sachsen den Radius?
Ausgangspunkt ist die eigene Adresse, die im Ausweis steht. Von da aus wird in Luftlinie gerechnet. Da gebe es noch ein wenig mehr Spielraum als zum Beispiel beim Navi im Auto.
Wie wird kontrolliert?
Laut Polizei wird regelmäßig kontrolliert. Trotzdem sind nur stichpunktartige Kontrollen möglich. Bei Verstößen sind 60 Euro fällig.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen sieht Sachsen für „triftige Gründe“ vor. Das ist vor allem der Weg zur Arbeit oder zum Arzt. Dazu kommt der Besuch beim Ehe- oder Lebenspartner, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes, Krankenbesuche, Ämtertermine oder die Versorgung von Tieren. Einkaufen gehört nur dazu, wenn es im 15-Kilometer-Radius nicht möglich ist. Touristische Reisen, private Ausflüge gehören ausdrücklich nicht dazu. (mz)