Chronik Chronik: Die Geschichte der Währungsunion
mz/halle. - Der Plan einer Europäischen Währungsunion begann bereits in den 60iger Jahren.Hier eine Chronik der wichtigsten Etappen auf diesem Weg:
1969 : Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft kommen darin überein, eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu bilden, die auf einer gemeinsamen Währung basiert. In einem Zeitrahmen von zehn Jahren soll dieses Ziel über einen Drei-Stufen-Plan, dem sog. Werner-Plan nach dem luxemburgischen Ministerpräsident Pierre Werner, erreicht werden.
1979 : Das Europäische Währungssystem (EWS) tritt in Kraft, um in der Europäischen Gemeinschaft eine Zone möglichst stabiler Währungen zu schaffen. Zentrales Element ist dabei der Ecu (= European Currenty Unit), eine künstliche Recheneinheit, die als Bezugswert für die Währungskurse der Teilnehmerstaaten dient.
1988 : Unter der Leitung des Vorsitzenden der Europäischen Kommission Jaques Delors wird der ?Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion" gegründet. Der Delors-Bericht sieht drei Stufen vor.Der letztendliche Beschluss zur Einführung der WWU gemäß dieses Berichtes folgt 1989.
1993 - 1.Stufe : Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs verabschiedet Ende 1991 in Maastrich den ?Vertrag über die Europäische Union".Dieser basiert auf den am Anfang der gemeinsamen europ. Währung stehenden Römischen Verträgen.Der Maastricher Vertrag gibt der Forderung einer WWU bis zum Ende des Jahrhunderts eine völkerrechtlich verbindliche Form und wird im Nov. 1993 von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (seit dem Europäische Union) unterzeichnet.
1994 - 2.Stufe : Das Europäische Währungsinstitut (EWI), später die Europäische Zentralbank, wird mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet.
1996 : Der ?Pakt für Stabilität und Wachstum" wird in Dublin gebilligt und ein Jahr später auf dem Amsterdammer Gipfeltreffen endgültig beschlossen. Dieser beinhaltet Regelungen für dauerhafte Stabilität, denen die Teilnehmerstaaten verpflichtet sind.
1998: Die Teilnehmerstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion werden festgelegt. Diese sind neben Deutschland: Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Griechenland.Dänemark und Großbritannien haben sich 1997 dafür entschieden, der Währungsunion erst später beizutreten. Für Schweden hingegen gibt es keine Ausnahmeregelungen. D.h., es muß teilnehmen, sobald die Konvergenzkriterien erfüllt sind.
1999 - 3.Stufe : Die Wechselkurse der einzelnen Währungen werden unwiderruflich festgelegt und der Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt.
2002 : Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.