"Bratwurststreit" "Bratwurststreit": Sondererlaubnis für Deutschlands älteste Raststätte abgelehnt

Gera - Die Besitzerin von Deutschlands ältester Autobahnraststätte im ostthüringischen Rodaborn ist im „Bratwurststreit“ erneut vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Gera wies am Donnerstag ihre Klage auf eine Sondererlaubnis zum Verkauf von Würsten und Kaffee an Autofahrer über einen zwei Meter hohen Zaun an die Reisenden zurück. Die Besitzerin hatte zudem vom Landesamt für Bau und Verkehr gefordert, die Ablehnung eines Sondernutzungsrechtes zurückzunehmen. Das Gericht lehnte nach Angaben eines Sprechers beides ab.
Die rechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, begründete das Gericht die Entscheidung. Zudem gefährde der Verkauf die „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Verkehrs an der Autobahn. Der Imbiss liege am Eingang des Parkplatzes, auf den die Autofahrer noch mit relativ hoher Geschwindigkeit aufführen. Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich dort mehrere Personen aufhalten könnten.
Auch der Einbau einer Tür oder einer Durchreiche im Zaun - wie gefordert - könne nicht genehmigt werden. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Eingang des schriftlichen Urteils Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Sie hatte die historische Raststätte an der A9 Berlin-München 2009 gekauft. Als sie 2010 ihren Imbiss eröffnete, war der Zugang zum Parkplatz versperrt. Seitdem schwelt der Streit. Das Landesamt drohte Zwangsgeld an, Wagner schrieb eine Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und forderte darin einen Sonderstatus für die historische Anlage. (dpa)