Anbieterwechsel Anbieterwechsel: Wie wechselt man den Stromanbieter?

Halle/MZ. - Das ist jedoch reiner Aberglaube: Ihr lokaler Stromversorger ist gemäß Stromversorgungsgesetz verpflichtet, Sie mit Energie zu versorgen. Der lokale Stromversorger muss selbst dann seinen Diensten nachkommen, wenn der neue Stromanbieter keinen Strom liefert oder pleite geht. Sollte der neue Anbieter tatsächlich Konkurs gehen, wird der Strompreis zwar etwas teurer. Sie können sich jedoch in den folgenden drei Monaten jederzeit einen neuen Stromanbieter suchen. Dann gelten wieder dessen normale Konditionen.
Um zu wechseln, müssen Sie nur das knapp gehaltene Anmeldeformular des neuen Stromanbieters ausfüllen. Meist können Sie gleich über die genannten Online-Stromvergleichsrechner die Unterlagen bequem per Mausklick anfordern. Nach Anmeldung regelt der neue Stromanbieter den gesamten Vertragswechsel mit Ihrem bisherigen Anbieter. Deshalb entsteht beim Wechsel kaum Arbeitsaufwand. Zum Übergangsstichtag müssen Sie allerdings noch den Stromzählerstand ablesen und mitteilen. Kündigen Sie den bisherigen Vertrag jedoch auf keinen Fall selbst bei Ihrem derzeitigen Stromlieferanten - den Vertragsübergang regeln die Stromanbieter untereinander!
Achtung: Umzug
Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen und dort dann Strom entnehmen, entsteht mit dem örtlichen Stromversorger automatisch ein Stromentnahmevertrag zu dessen Standardtarif ("Allgemeiner Tarif"). Dieser Vertrag gilt dann automatisch für zwölf Monate - so die gesetzliche Regelung. Wenn Sie nicht zwölf Monate warten wollen, um zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln, müssen Sie den Anbieterwechsel schon vor dem Einzug, d.h. vor Stromentnahme als neuer Mieter vollzogen haben. Falls Sie relativ schnell eine neue Wohnung finden und gleich umziehen, wird der rechtzeitige Wechsel nicht immer möglich sein.
Wann darf der Stromanbieter gekündigt werden?
Wenn Sie bei Ihrem jetzigen Anbieter kündigen, gelten zunächst dessen Kündigungsbedingungen gemäß der AGB Ihres Vertrags. Die Kündigungsfrist finden Sie auch online, wenn Sie bei den Online-Preisvergleichsanbietern nachsehen, die Website Ihres derzeitigen Anbieters checken oder bei diesem einfach anrufen. Bei der Anmeldung zum Neuanbieter wird regular immer zum frühest möglichen Zeitpunkt gewechselt, falls Sie mit dem neuen Anbieter nichts anderes vereinbaren. Bei Stromverträgen ist es meist üblich, dass nach einer ersten Mindestlaufzeit von einem Jahr mit kurzer Kündigungsfrist gewechselt werden kann. Erhöht Ihr Stromanbieter den Stromtarif oder ändert er die AGB, dürfen Sie immer vorzeitig den Vertrag kündigen und den Stromanbieter wechseln. Sie müssen das nach ABG-Recht allerdings innerhalb weniger Wochen tun ("angemessene Frist"), nachdem Sie von der Änderung des Tarifs oder der AGB informiert wurden.