Finanzielle Entlastung 300 Euro Energiepauschale: Wann und wie bekomme ich das Geld vom Staat?
Die Bundesregierung will die Bürger aufgrund der stark gestiegen Preise für Energie entlasten. Erwerbstätige sollen zum Ausgleich einmalig 300 Euro brutto bekommen. Wie und wann Sie an das Geld kommen.
Berlin/Halle (Saale)/DUR/mad - Mit dem Beschluss eines Maßnahmepakets hat das Bundeskabinett vor einigen Monaten auf die steigenden Preise vor allem für Energie und Lebensmittel reagiert und ein Entlastungspaket für die Bürger beschlossen. Dazu zählten unter anderem das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn, das von Juni bis August galt. Eine weitere finanzielle Entlastung steht nun im September an.
Entlastung für Bürger: Die Energiepauschale im Überblick
Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erhalten zum finanziellen Ausgleich der gestiegenen Enegiekosten zudem eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto.
Energiepauschale: Wer soll das Geld bekommen?
Die Einmalzahlung von 300 Euro sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingruppiert sind.
Energiepauschale: Muss die Zahlung des Geldes beantragt werden?
Nein. Das Geld soll mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden.
Energiepauschale: Wann bekomme ich das Geld?
Das Geld wird im September 2022 gezahlt.
Energiepauschale: Wird die Zahlung versteuert?
Ja, von den 300 Euro gehen die üblichen Steuern ab. Wie viel Geld jedem einzelnen Erwerbstätigen bleibt, hängt von der Steuerklasse ab.
Energiepauschale: Was kostet das den Staat?
Allein die Energiepreispauschale wird laut Entwurf auf etwa 10,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Auszahlungen summieren sich auf insgesamt 13,8 Milliarden Euro, aber der Staat nimmt 3,4 Milliarden mehr Lohn- und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag ein.
Ein beschlossener Kinderbonus wird fast neun Milliarden Euro kosten, was in den folgenden Jahren jedoch auch zu geringen Mehreinnahmen bei Steuern führt. Das Kindergeld wird einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet, dadurch profitieren auch Bezieher von SGB-II-Leistungen. Der Bonus wurde bereits im Juli ausgezahlt. Laut Berechnung des Finanzministeriums wird die vorübergehende Steuersenkung beim Sprit den Bund Steuereinnahmen von rund 3,15 Milliarden Euro kosten.
Nun muss sich der Bundestag mit dem geplanten Entlastungspaket befassen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich Ende März zum Paket geeinigt. Zuvor war im Februar ein weiteres Paket beschlossen worden, das ab Juli auch die Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung vorsieht.