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1991 entführt und missbraucht 1991 entführt und missbraucht: Lebenslange Haft für 66-Jährigen nach Mord an Stephanie

30.11.2018, 14:32
Das Bild vom 18.5.1992 zeigt die Teufelstalbrücke unweit des Hermsdorfer Kreuzes in Thüringen an der Autobahn A4. 
Das Bild vom 18.5.1992 zeigt die Teufelstalbrücke unweit des Hermsdorfer Kreuzes in Thüringen an der Autobahn A4.  dpa-Zentralbild

Gera - Rund 27 Jahre ist die zehnjährige Stefanie aus Weimar tot - nun ist ihr Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera sah es am Freitag als erwiesen an, dass ein heute 66-Jähriger das Mädchen im August 1991 in Weimar entführt und später missbraucht hat.

Schließlich habe der Deutsche das Kind von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 bei Hermsdorf 48 Meter in den Tod gestürzt. Das Gericht ging von Mord aus und folgte mit seinem Spruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch gefordert.

Der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte das Kind habe „loswerden“ wollen, weil es ihm „auf die Nerven gegangen“ sei. Nach dem Missbrauch hatte die Kleine im Auto angefangen zu quengeln und zu weinen, so dass der Mann ihr Beruhigungstabletten gegeben habe.

Mord an zehnjähriger Stefanie: 66-Jähriger stand bei Tat wohl unter Medikamenten-Einfluss

Auch er selbst nahm laut Urteil von den Medikamenten. Als er deren Wirkung verspürt habe, sei er in Panik geraten und habe befürchtet, dass er dem Kind möglicherweise eine Überdosis eingeflößt haben und Stephanie daran sterben könnte. Um dies zu verdecken, habe er das Mädchen von der Brücke geworfen.

In Vernehmungen durch Polizisten habe der Verurteilte auch zugegeben, das Kind von der Brücke gestoßen zu haben. Dass er dies im Verfahren widerrief und behauptete, die Aussage sei wegen starker Schmerzen erfolgt, weil er bei seiner Festnahme schwer verletzt worden sei, hielt das Gericht für vorgeschoben.

Auch der Einlassung, er habe das Mädchen an der Brücke lediglich ausgesetzt und es sei ohne sein Zutun in den Tod gestürzt, folgte das Gericht nicht. Ein Gutachten habe eindeutig ergeben, dass es eines starken Impulses bedurfte, damit der Körper rund acht Meter von der Brücke entfernt aufschlagen konnte.

Urteil gegen 66-Jährigen noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Stephan Rittler sagte, er werde mit seinem Mandanten beraten, ob eventuell Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden.

Dass es nach so vielen Jahren überhaupt noch zum Prozess kam, ist der Arbeit der Sonderkommission „Altfälle“ der Kripo in Jena zu verdanken. In akribischer Kleinstarbeit wurden Gerichts- und Polizeiakten zusammengeführt, um Ähnlichkeiten mit anderen Kindesentführungen und Missbrauchsfällen zu entdecken. Im März diesen Jahres war der 66-Jährige in Berlin festgenommen worden. (dpa)