12. Februar 12. Februar: In kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz darf geraucht werden

Koblenz/dpa. - Erstmals haben Gastwirte vor Gericht einen Erfolggegen das Rauchverbot errungen. Nach einer Eilentscheidung desrheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs darf in dem Bundeslandin kleinen Gaststätten mit nur einem Schankraum vorerst weitergeraucht werden. Das teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit.Die Beschwerdeführer, fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könne (Az: VGH A 32/07). Die endgültige Entscheidung fällt aber erst später in einemHauptsacheverfahren. Die übrigen Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes können wie vorgesehen andiesem Freitag in Kraft treten.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nurnoch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größerals der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun fürkleine, inhabergeführte Kneipen ohne Beschäftigte bis zur endgültigenEntscheidung aus. Diese Gaststätten müssen aber am Eingang deutlichsichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen.
Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die keinabgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können. DasRauchverbot beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzervon Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten, erklärten dieRichter. Ob diese «wirtschaftlich voraussichtlich gravierendeUngleichbehandlung» gerechtfertigt sei, will das Gericht imHauptsacheverfahren klären.
Gegen das Rauchverbot hatten fünf Gastronomen und ein RaucherBeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Gastronomenargumentieren, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit und ihrEigentumsrecht. Es sei mit deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen. Dennmindestens 80 Prozent der Stammkunden seien Raucher.
Dagegen lehnten die Richter den Antrag des Rauchers, dasInkrafttreten des Gesetzes zu verschieben, ab. Der Mann sieht durchdas Rauchverbot sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeitverletzt. Für ihn seien aber im Gegensatz zu den Gastronomen keinebesonders schweren Nachteile, die möglicherweise nicht wieder gut zumachen seien, zu erwarten, erklärten die Richter.
Die Verfassungshüter betonten, dass mit der jetzt veröffentlichtenEntscheidung keine Aussage darüber verbunden ist, ob dieVerfassungsbeschwerden letztlich Erfolg haben. Einen Termin für dasHauptsacheverfahren gibt es noch nicht.
Bislang wurden bei den Landesverfassungsgerichten siebzehn Klagengegen die Nichtraucherschutzgesetze eingereicht, wie eine Umfrage derDeutschen Presse-Agentur dpa ergeben hatte. DasBundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Januar erstmalseinen Eilantrag eines Rauchers abgelehnt, der gegen das hessischeRauchverbot klagt. Dem Kläger würden keine Nachteile entstehen, wenner auf das Hauptverfahren warten müsse, lautete die Begründung.Der hessische Staatsgerichtshof lehnte eine Klage von zwölfKneipenbesitzern ab, weil sie keine Nachteile durch das Gesetzbelegen konnten.
Ein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants gilt bisher in zwölfBundesländern. Wie in Rheinland-Pfalz tritt am Freitag auch imSaarland ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Thüringen undNordrhein-Westfalen haben Raucher noch bis zum Juli Zeit.
Die FDP-Fraktion im Mainzer Landtag sah ihre Position von demjetzigen Urteil bestätigt und kündigte einen Gesetzentwurf an, derkleinen Eckkneipen die Kennzeichnung als Raucherkneipen erlaubensoll. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) inRheinland-Pfalz begrüßte die Entscheidung: «Für uns ist dieseEntscheidung sehr wichtig, weil sie Signalwirkung hat.»