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Nachbarn brutal angegriffen und verletzt 55-Jähriger muss sich nach Messerattacke vor Landgericht verantworten

Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung beginnt. Die Tat könnte aber auch als versuchte Tötung gewertet werden.

Von Frank Schedwill Aktualisiert: 09.05.2024, 14:34
Das Landgericht in Halle, dort steht demnächst ein 55-Jähriger aus Brücken wegen einer Messerattacke vor Gericht.
Das Landgericht in Halle, dort steht demnächst ein 55-Jähriger aus Brücken wegen einer Messerattacke vor Gericht. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Brücken/MZ. - Der Fall sorgte vor zwei Jahren zu Himmelfahrt für Aufsehen: Ein 55-Jähriger soll in der kleinen Gemeinde Brücken seinen damals 34 Jahre alten Nachbarn mit einem Küchenmesser schwer verletzt haben. Demnächst muss sich der mutmaßliche Angreifer vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Halle verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirf ihm gefährliche Körperverletzung vor. Nach Angaben des Landgerichts könnte aufgrund der „schwerwiegenden Verletzungshandlungen“ aber auch eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Betracht kommen.

Anklage zunächst vor Amtsgericht erhoben

Die Anklage in dem Fall war zunächst vor dem Amtsgericht in Sangerhausen erhoben worden: Später hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts das Verfahren übernommen.

Hintergrund des Falls sind offenbar Nachbarschaftsstreitigkeiten, die bereits länger schwelten. In deren Folge sei der 55-Jährige mit dem Küchenmesser in der Hand zu seinem Nachbarn gelaufen, als der gegen 21 Uhr vor seinem Grundstück stand. Dabei habe er dann auf diesen unvermittelt zweimal mit dem Messer eingestochen.

Tiefe Stichverletzung

Das Opfer erlitt eine tiefe Stichverletzung im linken Bauchbereich und eine oberflächliche im Bereich des rechten Brustkorbs. Der 34-Jährige musste stationär im Krankenhaus werden. Der Mann sagte damals der MZ: „Nach Aussagen des Arztes hatte ich riesiges Glück, dass der eine Stich nur knapp Milz und Leber verfehlte.“ Er fügte damals hinzu: „Meine Kinder leiden seit dem Vorfall unter Angstzuständen.“ Sie hätten die Messerattacke miterleben müssen.

Er habe sich wegen einer ganzen Reihe anderer Vorkommnisse in der Vergangenheit bereits ratsuchend an einen „örtlichen Polizisten“, das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Goldene Aue sowie den Bürgermeister des Ortes gewandt, so der 34-Jährige damals. Niemand habe ihm konkrete Hilfe anbieten können.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Für das Verfahren, das am 27. Mai im Landgericht beginnt, sind drei Prozesstage angesetzt. Das Urteil könnte noch Ende Mai fallen.