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Solarstrom Solarpaket: So können Mieter profitieren

Mit etlichen Gesetzesänderungen soll der Ausbau der Solarenergie erleichtert werden. Profitieren sollen nicht nur Betreiber von großen Anlagen, sondern auch Mieter.

26.04.2024, 17:25
Bei sogenannten Solar-Steckeranlagen werden Solarmodule direkt am Balkon befestigt. Den Strom nutzen die Mieter direkt.
Bei sogenannten Solar-Steckeranlagen werden Solarmodule direkt am Balkon befestigt. Den Strom nutzen die Mieter direkt. Foto: Sebastian Willnow/dpa

Halle/AFP/MZ/STH - Der Bundestag hat am Freitag ein Solarpaket beschlossen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll der Ausbau der Solarenergie vorangetrieben werden. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung bereits über eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 Gigawatt installiert – fast doppelt so viele wie 2022. Steffen Höhne stellt die Änderungen vor.

1. Welche Erleichterungen gibt es für Balkonkraftwerke?

Ein wichtiger Baustein des Solarpakets sind die sogenannten Balkonkraftwerke, also Mini-Solaranlagen, die nicht viel Platz brauchen und direkt über die Steckdose angeschlossen werden können. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber der Vergangenheit angehört. Künftig müssen Balkonkraftwerke nur in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registriert werden. Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Gepalnter Ausbau der Solarenergie in Deutschland
Gepalnter Ausbau der Solarenergie in Deutschland
Büttner

2. Wodurch werden Mieterstrom-Projekte erleichtert?

Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher dürfte mit dem neuen Gesetz attraktiver werden, erklärt der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW). Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können demnach ihren Solarstrom an Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energieversorger werden. Das bedeutet unter anderem, dass sie nicht verpflichtet sind, die umfassende Versorgung der Verbraucher mit Strom sicherzustellen. Parallel wird mit dem Solarpaket das bereits etablierte Mieterstrom-Modell optimiert, indem es für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet wird.

3. Was ändert sich bei großen Dachanlagen und Solarparks?

Der Bau von Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt soll sich in Zukunft mehr lohnen – dafür wird die Förderung als Reaktion auf gestiegene Baukosten auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Zusätzlich werden die Mengen für Solardach-Ausschreibungen etwa verdoppelt. Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegeben werden. Dafür werden Solarkraftwerke auf Freiflächen bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähig, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.

4. Was sind „besondere Solaranlagen“?

Besondere Solaranlagen sollen künftig verstärkt auch auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden. Auch landwirtschaftliche Flächen und Moore sollen stärker zur Energiegewinnung genutzt werden. Zudem sollen Berghänge grundsätzlich für Solaranlagen zur Verfügung stehen. Alle diese sogenannten besonderen Solaranlagen bekommen ein eigenes Untersegment für Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur. Die Menge der Anlagen, die in diesem Bereich jährlich ausgeschrieben wird, wächst schrittweise auf bis zu 2.075 Megawatt an.

5. Für wen gilt eine neue Duldungspflicht?

Mit dem Solarpaket kommt auch eine sogenannte Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen. Demnach müssen Betreiber einer Solaranlage auf Grundstücke der öffentlichen Hand gelassen werden, um Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. Im Regierungsentwurf war diese Regel auch für landwirtschaftliche Flächen geplant. Der Bauernverband allerdings hatte diesen Plan massiv kritisiert. Denn dadurch wären Stromtrassen quer über Ackerflächen möglich geworden. Der Solarverband BSW bedauert dies: „Eine große Option zur Beschleunigung und Kostensenkung bei Solarparks“ bleibe deshalb ungenutzt.

Weitere Infos zu den Änderungen durch das Solarpaket gibt es unter: www.bundestag.de