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Landgericht Magdeburg Diebstahl und Betrug im Harz: Drogenabhängiger erhält Haftstrafe

Ein 48-Jähriger aus Quedlinburg muss sich vor dem Landgericht Magdeburg verantworten, weil er zur Finanzierung seiner Sucht viele Dinge gestohlen haben soll. Nun steht fest, welche Strafe er erhält.

Von Uwe Kraus 07.05.2024, 10:30
Am Landgericht Magdeburg ist der Prozess gegen einen gebürtigen Quedlinburger geendet, der sich wegen Diebstahls und Betrugs verantworten musste.
Am Landgericht Magdeburg ist der Prozess gegen einen gebürtigen Quedlinburger geendet, der sich wegen Diebstahls und Betrugs verantworten musste. (Symbolfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Magdeburg/MZ. - Das Urteil der 3. Kammer des Landgerichtes am Montag (6. Mai) überrascht nicht. Hatte man sich doch bereits zu Prozessauftakt in einem Rechtsgespräch auf eine Verständigung geeinigt: Wenn ein gelernter Kfz-Mechaniker aus Quedlinburg vollumfänglich ausgesagt, bleibt es bei einer Freiheitsstrafe zwischen mindestens vier und maximal fünf Jahren.

Sämtliche Vorwürfe bestätigt der Angeklagte und räumt ein, dass er all die Straftaten begangen hat, um Geld für seinen Drogenkonsum zu haben. Seine Einlassungen decken sich mit den Ergebnissen „der Mosaikarbeit, die die Ermittlungsführerin der Polizei“ am ersten Verhandlungstag geschildert hatte.So gibt es keine ausufernden Plädoyers, die Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Quedlinburger versucht, von Drogen loszukommen

Rechtsanwalt Christian Eifler hält vier Jahre und drei Monate für „tat- und schuldangemessen“. Noch dazu, weil die Taten längere Zeit zurücklegen.

Sein Kollege Jens Glaser plädiert für eine Strafe „am unteren Ende des Verständigungsrahmens“. Sein Mandant habe seine Alleintäterschaft eingestanden.

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Dazu kommt, dass der 48-jährige gebürtige Quedlinburger während der derzeitigen Haftstrafe wegen einer früheren Verurteilung alle Möglichkeiten nutzt, von den Drogen wegzukommen, an der anstaltseigenen Suchtberatung und der Motivationsgruppe „Sucht“ aktiv teilnimmt, sich dem Regelwerk entsprechend verhält und kooperativ handelt. Das geht aus der Einschätzung hervor, die die Justizvollzugsanstalt Volkstedt, wo er bis 2026 einsitzt, vorlegt.

Gutachter warnt vor Rückfall

Gutachter Stephan Pecher kommentiert das Zeugnis: „Positiver geht es eigentlich nicht.“ Doch der auf Forensik spezialisierte Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie warnt in seinem am Montag vorgetragenen Gutachten vor einem Rückfallrisiko. Ohne Suchttherapie steige dies.

So habe der Mann mit 21 Eintragungen im Bundeszentralregister, das alle strafgerichtlichen Verurteilungen auflistet, schon einmal nach einem entsprechenden Entzug keinen dauerhaften Therapieeffekt erreicht. Eine Ursache sieht der Gutachter in der „Rückkehr in delinquente Strukturen“. Das persönliche Umfeld verleite oft stark zu Rückfällen, so dass viel für ein persönliches Risikomanagement getan und das eigene Verhalten selbstkritisch reflektiert werden müsse. Es werde ein langer Therapieweg. Unisono plädieren Gutachter, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte dafür, dass neben der Haftstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wird.

Dem folgt die Kammer des Landgerichtes, die mit den beiden Richterinnen Sigrun Lehmann und Bettina Overdick-Koch sowie zwei Schöffen besetzt ist. Sie verurteilt den Quedlinburger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und auf Basis des Strafgesetzbuches, § 64, zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.